Segura GmbH

R+V ArbeitslosenschutzPolice - Änderungsantrag

Änderungsoptionen

Während der Vertragslaufzeit müssen Sie Änderungen wie z.B. einen Arbeitgeberwechsel, eine nicht nur vorübergehende Reduzierung Ihres Nettoeinkommens oder veränderte Leistungsrechte auf ALG I (z.B. Geburt eines Kindes) mitteilen, damit Ihre Nettolücke gegebenenfalls neu berechnet werden kann. Sie können sich nur bis in Höhe Ihrer Nettolücke versichern.

Bei einem Arbeitgeberwechsel prüft die R+V ob der Versicherungsschutz übernommen werden kann und bestätigt dies in einem Nachtrag zum Versicherungsschein. Falls nicht, endet der Versicherungsvertrag mit Ende Ihres ursprünglichen Arbeitsverhältnisses und Sie bekommen eventuell zu viel gezahlten Beitrag anteilig erstattet. Bei Arbeitgeberwechsel beginnt keine neue Wartezeit.

Erhöht sich während der Vertragslaufzeit (zum Beispiel durch einen Arbeitgeberwechsel) Ihr Nettoeinkommen dauerhaft, erhöht sich auch Ihre Nettolücke und Sie können auf Wunsch Ihre Versicherungsleistung anpassen. Nur für den Erhöhungsbetrag (Differenz zwischen neuer und alter Versicherungsleistung) gilt erneut eine Wartezeit von drei Monaten.

Die derzeit maximal mögliche Versicherungsleistung beträgt 1.000€ als monatliche Zusatzzahlung.

Ihre Daten

Prüfen Sie hier zunächst, inwieweit Ihre Versicherungsleistung auf Basis Ihres neuen Nettoeinkommens erhöht werden kann:

  Sie können Ihre Versicherungsleistung auf maximal erhöhen.

Ihr neuer Versicherungsbeitrag: