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Mietkautionsversicherung

Mietkautionsbürgschaft

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Mietkautionsversicherungen im Vergleich

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So finden Sie die passende Mietkautionsbürgschaft

Wir machen den Vergleich ganz einfach: In Deutschland gibt es vier Kautionsversicherer, deren Mietkautionsbürgschaft lediglich unter verschiedenen Namen vertrieben wird:

Allianz (u.a. Deutsche Kautionskasse - Moneyfix®Mietkaution) • Basler (u.a. meineMietkaution) • R+V (u.a. Eurokaution, Kautel, Kautionsfrei) • Württembergische (u.a. Kautionsfuchs)

Der Vergleich dieser vier Kautionsbürgschaften gibt Ihnen den kompletten Marktüberblick.

So finden Sie einfach, schnell und sicher die passende Mietkautionsbürgschaft.

Fragen zur Mietkautionsbürgschaft? Rufen Sie an, wir beraten gern!09131-625 10 60

Mietkautionsbürgschaft Vergleich

Für einen umfassenden Marktüberblick genügt ein Vergleich der vier Kautionsversicherer, deren private Mietkautionsbürgschaft in Deutschland - teilweise unter verschiedenen Namen - vertrieben wird. So finden Sie ganz einfach die passende Mietkautionsbürgschaft!

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Wahl der passenden Kautions­bürgschaft - darauf sollten Sie achten

Bürgschaftsart - Avalklausel "Auf erstes Anfordern"

Ist in der Bürgschaftsurkunde die Klausel "Auf erstes Anfordern" vereinbart, ist der Versicherer berechtigt, sofort zu zahlen, wenn der Vermieter erklärt, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Selbst berechtigte Einwände des Mieters müssen dann vor der Zahlung nicht berücksichtigt werden.

Die Avalklausel "auf erstes Anfordern" ist in den Bürgschaften von Allianz, Basler und Württembergische vereinbart. Nur die R+V verzichtet auf diese Klausel und bietet dem Mieter damit im Schadensfall ein Plus an Sicherheit. In der Praxis wird dem Mieter zwar meist unabhängig von der Bürgschaftsart Gelegenheit gegeben zunächst Stellung zu nehmen, trotzdem kann die Avalklausel "Auf erstes Anfordern" den Mieter benachteiligen. Entscheiden Sie selbst vorab, wie wichtig Ihnen dieser zusätzliche Schutz ist.

Bonitätsprüfung

Beim Antrag auf Miet­kautions­bürgschaft wird immer die Bonität des Mieters geprüft. Wird die Bürgschaft vom Vermieter in Anspruch genommen, muss der Mieter dem Versicherer den gezahlten Betrag erstatten. Um das Ausfallrisiko zu begrenzen, werden Kautions­bürg­schaften daher nur Mietern mit positiver Bonität gewährt.

R+V, Basler und Württembergische greifen meist auf die Datenbank von infoscore zu, während die Allianz in der Regel bei der Schufa eine Anfrage stellt.


Jahresbeitrag - Kosten und Gebühren

Wichtiges Kriterium bei der Auswahl der passenden Mietkautionsbürgschaft ist der zu zahlende Jahresbeitrag. Je nach persönlicher Präferenz kann es zudem relevant sein, ob der Beitrag auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden kann. Vergleichen Sie Anbieter und Preise bevor Sie sich für ein Produkt entscheiden. Bei Kündigung und Rückgabe der Bürgschaftsurkunde erfolgt in der Regel eine taggenaue Abrechnung und zu viel bezahlter Beitrag wird erstattet.


Weitere Auswahlkriterien

Neben den beiden Hauptkriterien für die Wahl der besten Miet­kautions­bürgschaft -Preis und Bürgschaftsart- spielen auch noch weitere Aspekte eine Rolle, die je nach persönlicher Situation und Präferenz mehr oder weniger wichtig sein können:

Haben Sie es eilig, ist ein Online-Antrag mit Sofort-Zusage und direktem Versand der Bürgschafts­urkunde wichtig. Sind Sie noch auf Wohnungssuche oder sind Ihre Bonitätswerte nicht sicher, wünschen Sie vielleicht erstmal nur eine unverbindliche und kostenlose Übernahme-Zusage. Nicht jeder Kautionsversicherer bietet eine unterjährige Zahlung an und weniger internetaffine Mieter bevorzugen gegebenenfalls die Möglichkeit des klassischen Papierantrags.

Vergleichen Sie im folgenden die Miet­kautions­bürgschaften der einzelnen Kautions­versicherer im Detail, um die beste Mietkautions­bürgschaft zu finden.

Bürgschaften für gewerbliche Mieter

Kautions­bürgschaften für Gewerbe­objekte können bis zu 10 Mio € betragen, sind individualisierbar und mit Sondertexten flexibel an individuelle Anforderungen des Vermieters anpassbar. Standardkonditionen wie hier im privaten Bürgschafts­bereich machen daher wenig Sinn.

Branche, Unternehmensalter, Höhe der Mietkaution und individuelle Bonität haben ganz erheblich Einfluss auf die Bürgschafts­konditionen eines Gewerbe­mieters. Segura kalkuliert für jeden Gewerbemieter individuelle Konditionen ab 1,5%.

zur Mietkaution Gewerbe ab 1,5%


Miet­kautions­bürgschaft im Vergleich - Übersicht der Anbieter

Bei der scheinbar großen Zahl von Anbietern verliert man leicht den Überblick. Dabei gibt es in Deutschland vier Versicherer, deren private Miet­kautions­bürgschaften unter unterschiedlichen Namen vertrieben werden:

Allianz (u.a. Deutsche Kautionskasse - Moneyfix®Mietkaution) • Basler (u.a. meineMietkaution) • R+V (u.a. Eurokaution, Kautel, Kautionsfrei) • Württembergische (u.a. Kautionsfuchs)

Der Mietkautionsbürgschaft Vergleich dieser vier Kautionsversicherer gibt Ihnen damit den kompletten Marktüberblick.


Bürgschaftsunterschiede transparent und übersichtlich auf einen Blick

Von den vier Versicherern verzichtet nur die R+V in ihrer Mietkautionsbürgschaft auf die Avalklausel "Auf erstes Anfordern" und bietet dem Mieter damit im Schadensfall zusätzliche Sicherheit. Die Kautionsbürgschaften aller übrigen Anbieter enthalten diese Avalklausel und sind zahlbar "auf erstes Anfordern. Weitere Unterschiede sehen Sie im Mietkautionsbürgschaft Vergleich in dieser Tabelle:

Mietkautionsbürgschaft Vergleich
Allianz Basler R+V Württembergische
Bürgschaft "Auf erstes Anfordern" ja ja nein ja
Jahresbeitrag 4,7% 4,7% 4,7% 4,5%
Auch bestehende Mietverhältnisse ja ja ja nein, nur neue
Antragsbearbeitung 24h Sofort-Zusage Sofort-Zusage 1-3 Tage
Bürgschaft reservieren nein ja, kostenlos ja, kostenlos nein
Bonitätsabfrage Schufa infoscore infoscore infoscore
Vertrieben u.a. von Deutsche Kautionskasse meineMietkaution Eurokaution, Kautel, Kautionsfrei Kautionsfuchs

Produktempfehlung

Je nachdem welche Bürgschaftsart Sie bevorzugen, empfehlen wir vor allem die bewährten Miet­kautions­bürgschaften von R+V oder Württembergische. Alle Informationen und Details finden Sie übersichtlich und transparent auf der jeweiligen Produktseite, wo Sie sich auch den Antrag herunterladen oder direkt Online abschließen können.

zur R+V MietkautionsBürgschaft zur Württembergische Mietkaution


So funktioniert's

Bei neuem Mietverhältnis - Finanziell flexibel bleiben

Ihr Vermieter verlangt für die neue Wohnung eine Mietkaution als Sicherheit. Mit einer Miet­kautions­bürgschaft leisten Sie sicher und bargeldlos die geforderte Kaution. Sie wird anstelle von Barkaution, Bankbürgschaft oder Kautionssparbuch verwendet.

Sie stellen Ihren Antrag für die benötigte Kautionssumme und erhalten per Post die Bürgschaftsurkunde, die Sie im Original an den Vermieter als Sicherheit geben. Dem Vermieter entstehen keine Kosten.

Ab sofort sichert der Versicherer die Mietkaution beim Vermieter ab, d.h. er garantiert dem Vermieter Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Kaution. Sie zahlen dafür einen geringen Jahresbeitrag.

Im Schadensfall wendet sich der Vermieter direkt an den Versicherer. Wird die Bürgschaft in Anspruch genommen, müssen Sie dem Versicherer den gezahlten Betrag erstatten.

Ihr Vermieter hat damit die garantierte Sicherheit einer rechtsgültigen Mietkaution und Sie als Mieter bleiben finanziell völlig flexibel.

Vorteile

100% garantierte Mietsicherheit

Volle finanzielle Flexibilität

Einfache & rechtssichere Schadensregulierung

Jederzeit kündbar, keine Mindestlaufzeit

Aufwandsfrei, bargeldlos und unbürokratisch


Bei bestehendem Mietverhältnis - Holen Sie Ihr Geld zurück

Haben Sie Ihre Kaution schon in bar hinterlegt, oder liegt Ihr Geld auf einem Mietkautionssparbuch? Ersetzen Sie die Mietkaution nachträglich durch eine Kautions­bürgschaft und holen Sie sich Ihr Geld beim Vermieter zurück.

Stellen Sie dazu schnell und unkompliziert Ihren Antrag. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie per Post Ihre Bürgschaftsurkunde.

Der Vermieter gibt Ihnen Ihre Barkaution oder das Kautionssparbuch zurück und erhält im Gegenzug als Sicherheit die Bürgschaftsurkunde. Sie können wieder flexibel über Ihr Geld verfügen.

Damit ist die Miet­kautions­bürgschaft auch eine clevere Zwischenlösung bei finanziellen Engpässen oder der Doppelbelastung beim Umzug. Anstelle eines teuren Dispokredits nutzen Sie unkompliziert und flexibel die Miet­kautions­bürgschaft.

TIPP: Klären Sie im Vorfeld den Tausch der Mietsicherheit mit Ihrem Vermieter und stellen Sie sicher, dass auch Ihr Vermieter die vielen Vorteile der Kautions­bürgschaft kennt.

Funktionsweise auf einen Blick

Mit der Miet­kautions­bürgschaft kann man sicher und bargeldlos die vom Vermieter geforderte Mietkaution über den vollen Kautionsbetrag leisten.

Der Versicherer stellt dem Mieter eine Urkunde aus, die er im Original an den Vermieter als Sicherheit weitergibt.

Durch die Miet­kautions­bürgschaft sichert der Versicherer die Mietkaution beim Vermieter ab, d.h. er garantiert dem Vermieter Schadenersatz in Höhe der Mietkaution.

Nimmt der Vermieter die Kautions­bürgschaft in Anspruch, muss der Mieter dem Versicherer den gezahlten Betrag erstatten.


TIPP: Vor dem Mietvertrag - Kostenlos Bürgschaftsübernahme anfragen

Sie sind noch auf Wohnungssuche, der Mietvertrag für Ihre neue Wohnung ist noch gar nicht unterschrieben oder Sie wollen bei der Kaution einfach auf Nummer sicher gehen? Sie können kostenlos und unverbindlich vorab die Zusage für die Übernahme einer Kautionsbürgschaft anfragen.

Voraussetzung für die Übernahme einer Miet­kautions­bürgschaft durch einen Kautionsversicherer ist ein positiver Bonitäts-Check. Die automatisierte Bonitätsabfrage können Sie bereits im Vorfeld in wenigen Minuten online machen und sich bei positivem Ergebnis Ihre Bürgschaftszusage sofort ausdrucken. Komplett unverbindlich und ohne Kosten.

Der Vorteil: Ihre Mietkaution ist bis in Höhe der gesetzlich zulässigen drei Monatskaltmieten nachweisbar gesichert und als Mieter mit zugesagter Miet­kautions­bürgschaft sind Sie automatisch bonitätsgeprüft. Ein wichtiges Plus für Ihren zukünftigen Vermieter!

Anfragen/ Reservieren

Bürgschaftsübernahme kostenlos und unverbindlich anfragen und Übernahme-Zusage sofort ausdrucken.

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Kautions­bürgschaft ganz einfach beenden - Volle Flexibilität ohne Risiko

Ob beim Auszug oder weil Sie die Bürgschaft nachträglich durch eine Barkaution oder andere Mietsicherheit ersetzen wollen - eine Miet­kautions­bürgschaft kann jederzeit einfach beendet werden und bietet so volle Flexibilität ohne Risiko.

In der Regel gibt Ihnen dazu der Vermieter einfach die Bürgschaftsurkunde im Original mit der Enthaftungserklärung zurück, und Sie als Mieter geben dies an den Versicherer weiter. Damit ist der Versicherer aus der Haftung als Bürge entlassen und die Bürgschaft endet.

Gut zu Wissen: Die Bürgschaft endet nicht durch Kündigung des Versicherungsvertrags: Der Versicherer haftet in voller Kautionshöhe als Bürge solange weiter gegenüber dem Vermieter bis die Bürgschaftsurkunde im Original zurückgegeben und er aus der Haftung entlassen ist.


Bankbürgschaft Mietkaution im Vergleich

Im Gegensatz zur klassischen Bankbürgschaft ist die Miet­kautions­bürgschaft eine Kautionsversicherung. Die Bürgschaft wird von einem Versicherungsunternehmen und nicht der Bank gestellt. Als Grundlage für die Stellung der Kautions­bürgschaft dient ein Versicherungsvertrag, den der Mieter mit einem speziell für die Kautionsversicherung zugelassenen Versicherungsunternehmen wie der R+V, Allianz, Basler oder Württembergische schließt. Dafür zahlt der Mieter geringe jährliche Beiträge.

Wie auch bei einer Bankbürgschaft muss der Mieter im Schadensfall den zunächst vom Versicherer an den Vermieter gezahlten Betrag zurückzahlen. Auch mit einer Kautionsversicherung vermeidet man also nicht grundsätzlich die Zahlung der Mietkaution.

Trotzdem hat die Mietkautionsbürgschaft über einen Kautionsversicherer einige Vorteile im Vergleich zur Bankbürgschaft Mietkaution:

Durch den automatisierten und standardisierten Antragsprozess ist die Beantragung einer Kautions­bürgschaft bei einem Kautionsversicherer in der Regel viel schneller und unkomplizierter als bei der Bank.

Die Bonitätsprüfung erfolgt online und ohne Einreichen persönlicher Unterlagen wie Gehaltsnachweisen über eine Standardanfrage z.B. bei der Schufa oder infoscore.

Eine Bankbürgschaft für die Mietkaution wirkt sich auf die Kreditlinie aus, während die Mietkautions­versicherung vollkommen unabhängig von der persönlichen finanziellen Situation ist und damit keine Auswirkungen auf das Standing bei der Bank hat.

Bankbürgschaft und Mietkautions­bürgschaft im Vergleich
Bankbürgschaft Kautionsbürgschaft
Bürge Bank Versicherer
Auswirkung auf Kreditlinie Ja Nein
Bonitätsprüfung Gehalts­nachweis und Bonitäts­prüfung nur Online Bonitäts­abfrage
Zusatz­kosten und Gebühren Bearbeitungs­gebühr, Konto­führung keine Zusatz­kosten neben Jahresbeitrag
Antragsprozess aufwändig (mit PostIdent) einfach Online

Gut zu wissen: Die Miet­kautions­bürgschaft ist kein Kautionskredit, sondern eine Versicherung. Der für die Kautions­bürgschaft gezahlte Jahresbeitrag dient nicht dem Ansparen oder Abzahlen der Kautionssumme. Wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt, muss der Mieter dem Versicherungsunternehmen den gezahlten Betrag anschließend erstatten. Übrigens: Die Bürgschaft genügt allen gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution.


Mietkautionsbürgschaft nach §§ 770, 771 BGB

Bei einer Mietkautionsbürgschaft nach §§770, 771BGB erklärt der Bürge den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit nach §770 BGB und auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB.

Die Mietkautionsbürgschaft soll eine gleichwertige Sicherheit für den Vermieter darstellen. Deshalb müssen die Einredemöglichkeiten des Bürgens möglichst weit begrenzt sein. In einer privaten Mietkautionsbürgschaft wird daher immer der Verzicht nach §§770, 771 in der Bürgschaftsurkunde mit einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Standardtext erklärt. Nur so kann die Bürgschaft als vollwertige Mietsicherheit dienen. Und der Mieter ist dadurch selbstverständlich nicht schlechter gestellt als bei Hinterlegung einer Barkaution. Im einzelnen bedeutet dies:

Der Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB bedeutet, dass der Vermieter sich nicht auf eventuelle Gegenansprüche verweisen lassen muss, um seine Rechte aus der Mietbürgschaft geltend zu machen. Allerdings gilt dies nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Mieters.

Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB hingegen bedeutet, dass der Bürge letztendlich bedingungslos wie ein Hauptschuldner haftet. Ohne diesen Verzicht müsste er sonst erst bei nachgewiesenem erfolglosen Vollstreckungsversuch des Vermieters beim Mieter haften. Hat also ein Vermieter gegenüber seinem Mieter berechtigte Forderungen, so kann der Versicherer als Bürge nicht erst versuchen, den Anspruch beim Mieter – dem Hauptgläubiger- mit der Einrede der Vorausklage durchzusetzen, sondern muss im Grunde direkt an den Vermieter leisten.

Eine Bürgschaft nach §§ 770, 771 BGB wird damit zu einer sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaft.


Häufige Fragen zur Miet­kautions­bürgschaft

Der Ausstellung einer Kautions­bürgschaft geht immer eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Mieters voraus, um die Inanspruchnahme des Bürgen möglichst zu vermeiden. Vor Übernahme der Bürgschaft durch einen Versicherer wird daher eine Bonitätsprüfung (Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse) bei Wirtschaftsauskunfteien, wie z.B. der SCHUFA oder infoscore durchgeführt. Bei belasteter Schufavergangenheit wird keine Bürgschaft gewährt. Mit der kostenlosen und unverbindlichen Anfrage können Sie einfach und schnell in wenigen Minuten prüfen, ob Sie eine Bürgschaft erhalten würden und sich diese vorab reservieren. Bürgschaftsübernahme kostenlos und unverbindlich anfragen
Nein, der Vermieter muss die Kautions­bürgschaft nicht akzeptieren. Meist liegt das aber einfach daran, dass der Vermieter die Möglichkeiten der Kautions­bürgschaft gar nicht kennt und mit Informationsmaterial einfach überzeugt werden kann. Die Miet­kautions­bürgschaft hat sich inzwischen am Markt sowohl bei Mietern als auch Vermietern als bewährte und beliebte Alternative durchgesetzt.
Ja, das ist möglich und vor allem dann sehr praktisch, wenn Sie auf Wohnungssuche sind oder Ihr Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist. Mit einer Bürgschaftszusage weisen Sie zudem einfach, schnell und kostenlos beim zukünftigen Vermieter noch vor Abschluss des Mietvertrags Ihre Bonität nach. Bürgschaftsübernahme kostenlos und unverbindlich anfragen
Selbstverständlich gibt es auch Mietbürgschaften für gewerblich genutzte Mietobjekte, bei SeguraDirekt sogar schon ab 1,5% Jahresbeitrag. Hier geht es zur Mietbürgschaft Gewerbe.
Ist in einer Bürgschaft die Klausel "auf erstes Anfordern" vereinbart und ein Vermieter erklärt, der Mieter sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, dann muss der Versicherer sofort zahlen ohne berechtigte Einwände des Mieters überhaupt abzuwarten.
Von den vier großen Kautions­versicherern für private Miet­kautions­bürgschaften in Deutschland verzichtet nur die R+V in ihrer Miet­kautions­bürgschaft auf diese Klausel.
Bei einer Insolvenz des Vermieters ändert sich für den Mieter nichts. Er trägt kein höheres Risiko sondern ist sogar besser geschützt. Eine Barkaution würde in die Insolvenzmasse einfließen, wenn sie der Vermieter nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften angelegt hat.
Bei einer Insolvenz des Mieters bleibt dem Vermieter die Kautionsbürgschaft als Sicherheit im vereinbarten Umfang erhalten. Auch eine Nichtzahlung des Beitrags des Mieters an den Versicherer mindert nicht die Wirksamkeit der Kautionsbürgschaft als Sicherheit.

Noch mehr Fragen? 09131-625 10 60