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R+V MietkautionsBürgschaft

R+V MietkautionsBürgschaft

Mit dem Plus an Sicherheit

Feld Mietkautionsversicherung kein "auf erstes Anfordern" bewährt & sicher fair für Mieter & Vermieter Feld Mietkautionsversicherung Online Antrag mit Sofortzusage Feld Mietkautionsbürgschaft Antragsoptionen E-Mail  |  Post  |  Online Logo R+V Jetzt abschließen

R+V MietkautionsBürgschaft - Qualität und Sicherheit der bewährten R+V Allgemeine Versicherung

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Ihr Jahresbeitrag:-,-

Die R+V, einer der größten Kautionsversicherer Deutschlands, bietet eine hochwertige und bewährte Mietkautionsbürgschaft ohne Risiko und mit besonderen Vorteilen:

Keine Zusatzkosten

Es fallen keine versteckten oder zusätzliche Kosten und Gebühren für Abschluss, Verwaltung, Prüfung der Bonität oder Kontoführung an.

Jederzeit kündbar

Bürgschaft jederzeit -auch unterjährig- einfach beenden. Zu viel bezahlter Beitrag wird auf den Tag genau erstattet.

Bürgschaft sofort per Post

Bürgschaft einfach und sicher in wenigen Minuten beantragen. Mit Online Sofort-Zusage und sofortigem Postversand.

Ihr Plus an Sicherheit - kein "auf erstes Anfordern"

Von den vier Kautionsversicherern - Allianz (Moneyfix®Mietkaution), Basler (meineMietkaution), R+V (Eurokaution, Kautel, Kautionsfrei) und Württembergische (Kautionsfuchs) - verzichtet nur die R+V auf die Klausel "auf erstes Anfordern" und bietet dem Mieter dadurch einen besonderen Schutz im Schadensfall.


Vorteile der R+V Mietkautions­Bürgschaft

Für neue und bestehende Mietverhältnisse

Ihr Vermieter verlangt eine Mietkaution als Sicherheit. Statt die Kaution in bar zu hinterlegen, schließen Sie die R+V Mietkautionsbürgschaft ab. Haben Sie Ihre Mietkaution schon in bar hinterlegt? Ersetzen Sie einfach die Mietkaution durch die Bürgschaft und holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Fair für Mieter und Vermieter

Die R+V Mietbürgschaft ist keine Bürgschaft "auf erstes Anfordern". Bei einer Bürgschaft "auf erstes Anfordern" ist der Versicherer berechtigt, sofort zu zahlen, wenn der Vermieter erklärt, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Selbst berechtigte Einwände des Mieters müssen dann vor der Zahlung nicht berücksichtigt werden.

Durch den Verzicht auf diese Klausel kann die R+V im Schadensfall eine für beide Seiten faire Abwicklung leisten.

Rückgabegarantie

Sie können die Mietbürgschaft ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum beitragsfrei zurückgeben.

Auch unterjährige Zahlweise möglich

Entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihre Beiträge zahlen möchten: die R+V bietet die monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlweise an.

Flexibel & ohne Risiko

Ob beim Auszug oder weil Sie die Bürgschaft durch eine andere Sicherheit ersetzen wollen - die R+V MietkautionsBürgschaft kann jederzeit einfach beendet werden:

Ihr Vermieter gibt Ihnen einfach die Bürgschaftsurkunde im Original zusammen mit der darin enthaltenen Enthaftungserklärung zurück. Sie geben diese an die R+V weiter. Der Beitrag wird auf den Tag abgerechnet und eventuell zu viel gezahlter Beitrag zurückerstattet.

Und so funktioniert's

1

Antrag schnell & sicher Online stellen. Gerne aber auch klassisch auf Papier. Einfach Papier-Antrag herunterladen.

2

Online erhalten Sie bei positiver Bonität nach wenigen Sekunden Ihre Sofort-Zusage.

3

Die Bürgschaftsurkunde wird unmittelbar bzw. zu Mietbeginn per Post versandt - auf Wunsch auch direkt an den Vermieter.

4

Sobald der Vermieter die Bürgschaftsurkunde erhält, bürgt die R+V in voller Kautionshöhe beim Vermieter für Sie.

5

Bürgschaft jederzeit beenden: Einfach Bürgschaftsurkunde mit Ent­haftungs­erklärung zurück an die R+V.


Anfragen/ Reservieren

Bürgschaftsübernahme kostenlos und unverbindlich anfragen, Zusage erhalten und sofort ausdrucken.

Unverbindlich anfragen

Kostenlos und unverbindlich Bürgschafts­übernahme anfragen

Sie sind noch auf Wohnungssuche oder der Mietvertrag für Ihre neue Wohnung ist noch gar nicht unterschrieben? Holen Sie sich kostenlos und unverbindlich schon jetzt die Zusage für die Übernahme Ihrer Bürgschaft!

Sie erhalten Ihre persönliche Reservierungs-Zusage in wenigen Minuten direkt zum Herunterladen unmittelbar mit Ihrer Anfrage.

Die für Sie reservierte Bürgschaft können Sie innerhalb von 4 Wochen beantragen, ansonsten verfällt sie automatisch. Für die Reservierung entstehen keine Kosten oder Gebühren und sie ist für Sie absolut unverbindlich!

Punkten Sie bei Ihrem zukünftigen Vermieter mit einer Reservierungs-Zusage für die R+V Mietkautions­Bürgschaft: Ihre Mietkaution ist nachweisbar gesichert und als Mieter mit MietkautionsBürgschaft sind Sie automatisch bonitätsgeprüft.


Häufige Fragen zur R+V Mietkautionsbürgschaft

Fragen zu Antrag und Reservierung

Ja. Als Voraussetzung für die Übernahme der Bürgschaft durch die R+V wird eine Bonitätsprüfung (Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse) bei Wirtschaftsauskunfteien, wie z.B. der SCHUFA durchgeführt. Bei belasteter Schufavergangenheit gewährt die R+V keine Bürgschaft. Mit der kostenlosen und unverbindlichen Anfrage können Sie einfach und schnell in wenigen Minuten prüfen, ob die R+V für Sie eine Bürgschaft übernehmen würde und sich eine Bürgschaft vorab reservieren. TIPP: Mit der kostenlosen und für Sie völlig unverbindlichen Reservierungs-Zusage der R+V können Sie bei Ihrem zukünftigen Vermieter so schon im Vorfeld Ihre Bonität nachweisen.
Damit der Antrag ordnungsgemäß geprüft werden kann, müssen alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Der Antragsteller (Mieter) muss für die Antragsbearbeitung die Zustimmung zu einer Bonitätsauskunft geben und diese fällt positiv aus. Auch für die verbindliche Reservierung der R+V MietkautionsBürgschaft ist eine positive Bonitätsprüfung Voraussetzung. Die Prüfung erfolgt durch die R+V beim Antrag.
Das Mietverhältnis muss ungekündigt sein.
Der Mietvertrag ist unbefristet oder läuft mindestens noch weitere 18 Monate ab Ausstellung.
Die Bürgschaft kann nur für privat genutzten Wohnraum , der in Deutschland liegt, beantragt werden.
Nein, Ihr Vermieter muss die Bürgschaft nicht akzeptieren. Falls Ihr Vermieter die Möglichkeit der Mietbürgschaft gar nicht kennt, können Sie sich hier Informationsmaterial für Ihren Vermieter herunterladen. Falls der Vermieter die Mietbürgschaft trotzdem nicht akzeptiert, kann diese im Original selbstverständlich beitragsfrei innerhalb von einem Monat ab Ausstellungsdatum zurückgeben werden.
Falls der Vermieter die Bürgschaft z.B. nicht akzeptiert, können Sie diese im Original beitragsfrei innerhalb von einem Monat ab Ausstellungsdatum zurückgeben. Nach Ablauf von einem Monat kann die Mietbürgschaft im Original immer noch jederzeit zurückgegeben werden, dann wird der Beitrag auf den Tag genau abgerechnet.
Ja, das ist möglich und vor allem dann sehr praktisch, wenn Sie auf Wohnungssuche sind oder Ihr Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist. Die Reservierung einer MietkautionsBürgschaft erfolgt bei uns kundenfreundlich mit Sofortzusage und ist für Sie kostenlos und völlig unverbindlich: Sie erhalten Ihre persönliche Reservierungszusage direkt mit Ihrer Reservierungsanfrage zum Herunterladen oder per E-Mail. Ihre Mietbürgschaft wird einen Monat lang für Sie reserviert, danach verfällt sie und Sie müssen einen neuen Antrag stellen. R+V Mietkautionsbürgschaft reservieren
Die für Sie verbindlich reservierte MietkautionsBürgschaft ist einen Monat lang gültig. Das genaue Ablaufdatum steht auf der Reservierungszusage. Um Ihre reservierte Bürgschaft abzurufen, stellen Sie bei uns den normalen Antrag auf MietkautionsBürgschaft (z.B. online oder klassisch als Papierantrag) und geben dabei einfach Ihre Reservierungsnummer mit an. Sie erhalten dann kurzfristig Ihre Bürgschaftsurkunde.
Wird die reservierte Bürgschaft nicht verbindlich beantragt, verfällt sie automatisch nach Ablauf von einem Monat.
Für die Reservierung entstehen Ihnen keinerlei Kosten und Gebühren!

Fragen zur Bürgschaft

MietkautionsBürgschaften für private Mietverhältnisse können bei der R+V von 500€ bis 15.000€, maximal jedoch in Höhe der gesetzlich zulässigen 3 Monatskaltmieten abgeschlossen werden. Der Mindestjahresbeitrag ist 50€.
Mit der hier aufgeführten R+V MietkautionsBürgschaft können nur private Mietverhältnisse abgesichert werden. Selbstverständlich bieten wir auch Mietbürgschaften für gewerblich genutzte Mietobjekte an, sogar schon ab 1,5% Jahresbeitrag. Hier geht es zur Mietbürgschaft Gewerbe .
Nein. Die Kautionsbürgschaft ist an eine spezielle Mietsache gebunden. Sie können aber beim Umzug ganz einfach die Bürgschaftsurkunde der alten Wohnung im Original zusammen mit der Enthaftungserklärung des alten Vermieters an R+V zurückgeben und erhalten taggenau zu viel gezahlten Beitrag zurückerstattet. Gleichzeitig schließen Sie unkompliziert und schnell eine neue MietkautionsBürgschaft für die neue Wohnung ab.
Ist in einer Bürgschaft die Klausel "zahlbar auf erstes Anfordern" vereinbart und ein Vermieter erklärt, der Mieter sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, dann muss der Bürge sofort zahlen ohne berechtigte Einwände des Mieters überhaupt abzuwarten.
Bei der R+V MietkautionsBürgschaft ist diese Klausel nicht vereinbart. Im Schadensfall wendet sich der Vermieter an die R+V, die den Mieter unter Fristsetzung zunächst zur Stellungnahme auffordert und dann erst direkt an den Vermieter zahlt. Damit ist eine faire Abwicklung im Schadensfall für beide Parteien gewährleistet.

Fragen während der Laufzeit

Haben Sie Ihren Beitrag rechtzeitig gezahlt, so tritt die R+V MietkautionsBürgschaft mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Mietbürgschaft wurde wirksam zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, wenn der Mieter dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde übergeben hat, und beide Parteien sich einig sind, dass die Mietbürgschaft als Sicherheit dienen soll. Die Kautionsbürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, bis R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird (durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Original mit der Enthaftungserklärung des Vermieters), oder R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat.
Die R+V MietkautionsBürgschaft hat weder feste Laufzeiten noch eine Mindestvertragslaufzeit und kann jederzeit beendet werden. Sie können also auch während der Laufzeit Ihres Mietvertrags jederzeit die Kautionsbürgschaft bei Ihrem Vermieter durch eine gleichwertige Sicherheit ersetzen und die MietkautionsBürgschaft kündigen. Dazu gibt Ihnen Ihr Vermieter lediglich die Bürgschaftsurkunde im Original zusammen mit der unterschriebenen Enthaftungserklärung zurück und Sie reichen diese im Original bei der R+V ein. Bei Ende der Mietbürgschaft wird der Beitrag auf den Tag genau abgerechnet und eventuell zu viel bezahlter Beitrag erstattet. Innerhalb des ersten Monats ab Ausstellung ist die Rückgabe der MietkautionsBürgschaft sogar beitragsfrei.
Der erste Beitrag wird unmittelbar (14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins) mit der Ausstellung der Mietbürgschaft fällig, es sei denn im Versicherungsschein ist ein später liegendes Datum bestimmt. Er ist danach je nach gewählter Zahlweise (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich) immer im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat zu zahlen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags endet auch nach einer Kündigung erst, wenn die R+V aus der Bürgschaftshaftung vollständig entlassen wurde (z.B. durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde und Enthaftungserklärung des Vermieters).
Hinweis: Aus buchungstechnischen Gründen werden bei monatlicher Zahlweise manchmal die ersten beiden Monate zusammen und vorab eingezogen. Ab dem übernächsten Beitrag erfolgt der Einzug dann regelmäßig monatlich.
Im Schadensfall kann sich der Vermieter direkt an die R+V wenden. Die R+V informiert den Mieter zunächst über die Schäden. Dieser kann die Schäden entweder beseitigen oder innerhalb der gesetzten Frist Beweise vorlegen, die eine Auszahlung der R+V verhindern. Ansonsten leistet die R+V direkt bis zur Höhe der Kautionssumme an den Vermieter und fordert anschließend den geleisteten Betrag und entstandenen Aufwand vom Mieter zurück.

Weitere Informationen

Fragen zur R+V MietkautionsBürgschaft? 09131-625 10 60