Segura GmbH
R+V Mietbürgschaft Gewerbe

Mietkaution Gewerbe

individuell • maßgeschneidert • günstig Feld Mietkautionsversicherung ab 1,5 % Jahresbeitrag Feld Mietkautionsversicherung Gewerbliche Mietkautionen von 2.500€ bis 10 Mio€ Feld Mietkautionsbürgschaft Fragen? Wir beraten gerne! 09131 - 625 10 60 info@SeguraDirekt.de zur individuellen Kalkulation

Maßgeschneidert & günstig - Mietbürgschaft Gewerbe der R+V

Segura prüft und kalkuliert kostenlos für jeden Gewerbemieter individuell die besten Konditionen und bietet so die R+V Mietkautionsversicherung Gewerbe zu äußerst attraktiven Tarifen:

Individuelle Beitragskalkulation kostenlos, unverbindlich und schnell

Attraktive Konditionen ab 1,5% vom Bürgschaftsbetrag

Bürgschaften ohne Zusatzkosten auch mit Sondertexten

Keine versteckten Gebühren, keine Bonitätsprüfungsgebühr, keine Abschlussgebühr

Keine Vorauszahlung mehrerer Jahresbeiträge

Stellen Sie jetzt einfach und schnell Ihre unverbindliche Anfrage für eine individuelle Beitrags­kalkulation. Selbstverständlich auch für Existenzgründer!

Bürgschaftskosten bei SeguraDirekt.de

Segura ist spezialisiert auf gewerbliche Mietavale und bietet die R+V Bürgschaft zu Jahresbeiträgen ab 1,5%.

Branche, Unternehmensalter, Höhe der Mietkaution und individuelle Bonität haben ganz erheblich Einfluss auf die Bürgschafts­konditionen eines Gewerbe­mieters.

Wir kalkulieren daher kostenlos und unverbindlich für jeden Gewerbe­mieter individuelle Konditionen, weil diese attraktiver als Standardtarife sind.

Individuellen Beitrag anfragen


NEU: Neben der R+V bietet ab sofort auch die Württembergische Versicherung eine Mietkaution für Gewerbetreibende. Aufgrund unterschiedlicher Konditionen bei R+V und Württembergische prüfen wir meist beide Optionen für Sie.


Die R+V Mietbürgschaft Gewerbe - So funktioniert's

R+V Mietkautionsversicherung für gewerbliche Miet- und Pachtverträge

Sie sind gewerblicher Mieter und müssen für Ihre Gewerberäume eine Mietkaution stellen oder eine bereits geleistete Mietsicherheit ablösen. Anstatt Ihre Kreditlinie bei der Bank zu belasten oder einer Barkaution, nutzen Sie die Mietkautionsbürgschaft der R+V, einem der größten Kautions­versicherer Deutschlands:

Nutzen Sie hier die Online-Anfrage um unkompliziert und schnell eine individuelle Beitragskalkulation anzufragen.

Wir kalkulieren für Sie zusammen mit der R+V und auf Basis einer Bonitätsabfrage kurzfristig den Jahresbeitrag für die angefragte Bürgschaftshöhe.

Sagen Ihnen die Konditionen zu, stellen Sie schnell und unkompliziert Ihren Antrag.

Nach erfolgreicher Prüfung und Annahme durch die R+V erhalten Sie den Kautions­versicherungs­vertrag und die Bürgschaftsurkunde als Original und in Kopie von der R+V. Das Bürgschaftsoriginal geben Sie als Sicherheit Ihrem Vermieter.

So bewahrt die R+V Kautions­bürgschaft dem Unternehmen Liquidität, entlastet die Kreditlinien und ermöglicht zusätzliche Ressourcen für unternehmerische Investitionen.

Ihr Vorteil bei SeguraDirekt.de: Sie erhalten für Sie völlig unverbindlich und kostenlos auf Basis einer Bonitätsbewertung Ihre individuell optimierten Beitragskonditionen für eine gewerbliche Mietbürgschaft der R+V. Entscheiden Sie dann selbst, ob Sie die Mietkautionsbürgschaft verbindlich beantragen wollen. Bürgschaften können bei Segura individuell gestaltet werden.


Individuelle Beitragskalkulation bei SeguraDirekt.de

Standardtarife im Gewerbebereich sind fast immer nachteilig, denn sie müssen ein zu breites Spektrum unterschiedlichster Gewerbemieter abdecken. Das wird den wenigsten Firmen gerecht, denn Branche, Unternehmensalter, Kautionshöhe und Bonitätsindex haben großen Einfluss auf das individuelle Risikoprofil. Segura kalkuliert daher für jeden Gewerbemieter maßgeschneiderte Konditionen.

Für einen ersten Überblick sehen Sie in der Tabelle Erfahrungswerte für verschiedene Konstellationen im Branchendurchschnitt. Fragen Sie einfach und schnell Ihren Beitrag für Kautionen von 2.500€ bis 10 Mio€ an. Jetzt Beitragskalkulation anfordern

Gut zu wissen: Der von R+V vorgegebene Mindestbeitrag beträgt 240€/ Jahr. Unternehmen mit zu schlechter Bonitäts­bewertung werden von der R+V grundsätzlich abgelehnt und erhalten von Segura keine Beitragskalkulation, sondern direkt eine Absage.

Jahresbeiträge für Mietaval (Erfahrungswerte)
Höhe der Mietkaution Bestehende Unternehmen Existenzgründer
5.000€ 240€ (Mindestbeitrag) 240€ - 300€
10.000€ 240€ - 550€ 430€ - 550€
15.000€ 300€ - 865€ 500€ - 1.050€
20.000€ 400€ - 1.150€ 700€ - 1.400€
50.000€ ab 750€ Einzelfallprüfung
100.000€ ab 1.500€ Einzelfallprüfung

Unternehmenszahlen & Unterlagen - Was muss eingereicht werden?

Grundsätzlich werden bei Segura keine Unternehmensdaten unnötig abgefragt. Welche Unterlagen und Kennzahlen wann benötigt werden, erfolgt daher maßgeschneidert und in Stufen:

Beitragskalkulation - Für die individuelle Beitragskalkulation machen Sie Online lediglich einige allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen (Branche, Gründungsdatum, Handels­registernummer, bei Einzelfirmen den Namen des Inhabers) und einige wenige Angaben zum aktuellen Geschäftsjahr. Nur in Einzelfällen oder bei hohen Kautions­beträgen kann es sein, dass im Anschluß weitere Informationen wie Jahresabschlüsse oder aktuelle BWAs angefragt werden.

Antrag - Sagen Ihnen die Konditionen der individuellen Beitrags­kalkulation dann zu, stellen Sie Ihren Antrag. Den Mietvertrag und vom Vermieter gegebenenfalls gewünschte Sondertexte reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag ein.

Gut zu wissen: Existenzgründer sind manchmal noch nicht beim Verein Creditreform gelistet oder das Gewerbe kann nicht zugeordnet werden. Oft hilft dann eine Kopie der Gewerbe­anmeldung weiter.

Vorteile auf einen Blick

Maßgeschneiderte Miet­avale von 2.500€ bis 10 Mio€

Nutzung individueller Bürgschafts­texte ohne Zusatzkosten

Neben Jahresbeitrag keine weiteren Kosten oder Gebühren

Erweitert die Liquidität und schont die Kreditlinie bei der Bank

Einfach und unverbindlich individuelle Konditionen anfragen

100% Sicherheit durch die bewährte R+V

Individuellen Beitrag anfragen


Bonität und Sicherheiten

Die individuelle Beitrags­kalkulation und dann Annahmeentscheidung zum Abschluss der Kautions­versicherung basiert auf einer Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen und Zahlungs­fähigkeit des Antragstellers.

Zur Bonitäts­prüfung nutzt die R+V Bonitäts­informationen und den Score-Wert des Vereins Creditreform. Je besser die Bonität bewertet wird umso attraktiver sind in der Regel die Konditionen für die Bürgschaft.

In Einzelfällen und je nach Bonitäts­bewertung und Höhe der Bürgschaft kann es sein, dass die R+V ergänzende Sicherheiten fordert, z.B. in Form einer Abtretung eines bei einem deutschen Kreditinstitut geführten Guthabens. Sollte dies der Fall sein, ist dies eindeutig in der Beitrags­kalkulation vermerkt.

TIPP: Überprüfen Sie vielleicht sogar noch vor Ihrer Anfrage, ob beim Verein Creditreform zu Ihrem Unternehmen Einträge vorliegen und bringen Sie Ihre Daten auf den aktuellsten Stand, damit Sie keine Nachteile durch eine veraltete oder fehlerhafte Bonitäts­auskunft haben.


Sondertexte - Sicherheit nach Maß für Mieter und Vermieter

Die gewerblichen Mietavale der R+V können flexibel nach den individuellen Besonderheiten des Gewerbeobjekts und Mietvertrags gestaltet werden.

Manche Vermieter wünschen eigene Sondertexte („Avalklauseln“) oder ein spezielles Bürgschaftsformular. Selbstverständlich können diese nach kostenloser rechtlicher Prüfung und Annahme der R+V berücksichtigt werden.

Reichen Sie das gewünschte Bürgschafts­formular oder Sondertexte einfach mit Ihrem Antrag ein.

Befristet oder unbefristet?

Die R+V Mietavale können je nach Bedarf befristet oder unbefristet ausgestellt werden. Im Gewerbebereich fordern die meisten Vermieter in der Regel eine unbefristete Bürgschaft.


Häufige Fragen zur R+V Mietkaution Gewerbe

Fragen vor dem Antrag

Für die Übernahme eines Mietavals durch die R+V gelten u.a. die folgenden Voraussetzungen:
Das gewerbliche Mietobjekt muss in Deutschland liegen.
Eine positive Bonitätsbewertung
Gültiger Kautionsversicherungsvertrag - Ohne gültigen Kautionsversicherungsvertrag zwischen Mieter und R+V kann die R+V keine Bürgschaft ausstellen. In der Praxis stellen Sie Ihren Antrag auf Kautionsversicherungsvertrag und gleichzeitig den Antrag auf Übernahme eines Mietavals in Höhe der geforderten Mietkaution.
Der Versicherungsbeitrag wurde fristgerecht bezahlt.
Falls für die Übernahme der Kautionsbürgschaft eine ergänzende Sicherheit vereinbart wurde, muss diese Sicherheit im Original vorliegen. Dazu erhalten Sie mit Ihren Antragsdokumenten ein Formular mit von der R+V vorgegebenem Mustertext, welches Sie im Original ausgefüllt und entsprechend unterschrieben direkt an die R+V senden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen zur R+V Kautionsversicherung für Unternehmen.
Sobald die Bonitätsinformationen vom Verein Creditreform vorliegen, erstellt Segura die Beitragskalkulation. Bei eingetragenen, etablierten Firmen geht dies sehr schnell, oft innerhalb von ein bis zwei Tagen. Bei Existenzgründern oder bei ungenauer Firmierung kann es bei der Bonitätsabfrage zu Nachfragen kommen oder zu zusätzlichen Recherchearbeiten und die Erstellung Ihrer Beitragskalkulation dann bis zu 1 Woche dauern.
Sagen Ihnen die Konditionen zu und Sie haben bei Segura Ihren Antrag eingereicht (per E-Mail, Fax oder Post), erfolgt die Policierung des Kautionsversicherungsvertrags und Ausstellung des Mietavals bei R+V in der Regel relativ kurzfristig. Da jedoch aufgrund des höheren unternehmerischen Risikos Mietavale an Gewerbemieter auf individueller Entscheidungsgrundlage vergeben werden, kann die Policierung einer gewerblichen Mietbürgschaft je nach Arbeitsaufkommen bei der R+V manchmal auch bis zu 2 Wochen dauern.
Die Beitragskalkulation und Erstellung Ihres Antragsdokuments erfolgt bei Segura bereits in Zusammenarbeit mit der R+V und auf Basis einer Bonitätsbewertung des Gewerbemieters. Bei negativer Bonitätsbewertung erstellt Segura keine Beitragskalkulation sondern sendet Ihnen direkt eine Absage. Erhalten Sie von uns eine Beitragskalkulation, dann wird in aller Regel Ihr Antrag auch entsprechend policiert und das Mietaval ausgestellt.
Die R+V Mietbürgschaft Gewerbe steht Gewerbemietern aller Branchen offen. Vom kleinen Ladenlokal, über Büro, Lagerhalle und Fabrik, mit Kautionssummen von 2.500€ bis 10 Mio. € ist die gewerbliche Kautionsversicherung die wirtschaftliche und bewährte Lösung für alle gewerblichen Mietkautionen.
Nur eingetragene Vereine können die R+V Mietbürgschaft Gewerbe für die Kaution ihres Mietverhältnis leider nicht nutzen.
Ja, auch freiberuflich Tätige, die über keine Nummer und Eintragung ins Handelsregister verfügen, können selbstverständlich für die Kaution ihres gewerblichen Mietverhältnis eine Kautionsbürgschaft beantragen und so die Stellung einer Barkaution vermeiden. Schreiben Sie bei der individuellen Anfrage einfach "0" in das Feld "Handelsregisternummer".
Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 355 BGB gilt nicht für Gewerbetreibende und Unternehmen.

Fragen während der Laufzeit

Der Vermieter ist in aller Regel nicht verpflichtet, ein Mietaval der R+V als Mietsicherheit zu akzeptieren. Klären Sie daher im Vorfeld mit Ihrem Vermieter, ob er eine Bürgschaft der R+V akzeptiert und welche Sondertexte/ Avalklauseln er gegebenenfalls fordert. Vielleicht hat der Vermieter sogar ein eigenes Bürgschaftsmuster, welches die R+V nach rechtlicher Prüfung übernehmen kann. So ist sichergestellt, dass der Vermieter die Bürgschaft akzeptiert.
Lehnt Ihr Vermieter die Annahme einer bereits erstellten Bürgschaft ab, weil er konkrete Vorstellung zum Inhalt der Erklärung hat, senden Sie die nicht akzeptierte Bürgschaftsurkunde mit den entsprechenden Anmerkungen zurück. Gemeinsam mit Ihnen und der R+V versuchen wir dann eine Lösung zu finden.
Wenn und soweit aus der Kautionsbürgschaft keine Ansprüche mehr bestehen oder künftig entstehen können, gibt die R+V eine Sicherheit wieder frei. Nähere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen zur R+V Kautionsversicherung für Unternehmen unter Punkt 7.
Die Bürgschafts­urkunde kann aus verschiedenen Gründen verloren werden. Geht sie auf dem Weg zum Vermieter verloren, fordern Sie eine Ersatzurkunde bei uns oder direkt bei der R+V an.
Soll die Kautionsbürgschaft beendet werden, muss der Vermieter in der Regel die Bürgschaftsurkunde im Original zurückgeben. Hat der Vermieter die Urkunde jedoch verloren, muss er die R+V schriftlich aus der Haftung entlassen und ausdrücklich und ohne Bedingungen oder Auflagen erklären, dass er auf seine Rechte aus der Bürgschaft verzichtet. In der Enthaftungserklärung muss vom Vermieter zudem erklärt werden, dass die durch die Bürgschaft besicherten Ansprüche nicht abgetreten wurden.
Sie erhalten von der R+V per Post Ihren Kautions­versicherungs­vertrag (Versicherungsschein) sowie die Bürgschaft als Original und in Kopie. Das Original der Bürgschaft müssen Sie Ihrem Vermieter übergeben. Erst dann ist Ihr Vermieter auch abgesichert. Bereits hinterlegte Mietkautionen wird Ihr Vermieter dann in aller Regel an Sie zurückgeben.
Die Bürgschaftsurkunde muss von Ihrem Vermieter lediglich aufbewahrt werden. Zur Beendigung der Bürgschaft sollte Ihr Vermieter das Original der Bürgschaft an Sie zurückgeben oder gegenüber R+V eine Enthaftungserklärung abgeben. Die Originalbürgschaft oder die unterschriebene Enthaftungserklärung Ihres Vermieters schicken Sie dann an die R+V.
Die übrigen Unterlagen, insbesondere der Versicherungsschein und die Kopie der Bürgschaftsurkunde dokumentieren Ihren Versicherungsschutz und sollten daher von Ihnen sorgfältig aufbewahrt werden.
In der Regel erhalten Sie für über uns abgeschlossene Mietbürgschaften eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung von der R+V.
Gerne können Sie jedoch der R+V auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Am einfachsten geht dies mit Ihrer Vertragsnummer online direkt über den Vertragsservice bei der R+V: https://www.ruv.de/service/vertragsservice/sepa.
Die Kautionsbürgschaft ist ein Mietaval (Bürgschaft), welches die R+V auf Basis eines gültigen Kautionsversicherungsvertrags mit dem Versicherungsnehmer übernimmt. Der Versicherungsvertrag und der Mietaval sind dabei hinsichtlich Beginn, Ende und Gültigkeit voneinander unabhängig.
Der Kautions­versicherungsvertrag beginnt zum im Versicherungsschein genannten Datum und läuft für ein Jahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einer der vertragsschließenden Parteien schriftlich gekündigt wird. Sollten zum Zeitpunkt der Kündigung keine Ansprüche der R+V mehr bestehen, wird der Vertrag beendet. Sollten noch Ansprüche bestehen, beispielsweise, weil noch eine Bürgschaftsverpflichtung der R+V besteht, wird der Kautions­versicherungsvertrag abgewickelt. Sie müssen weiter Beitrag zahlen, bis alle Ansprüche der R+V erledigt sind.
Die Bürgschaft hingegen beginnt mit Ausstellung des Mietavals. Der Beginn der Bürgschaft muss somit nicht identisch mit dem Beginn des Kautionsversicherungsvertrags sein. Das gleiche gilt auch für das Ende:
Ab Übergabe der Bürgschaftsurkunde haftet die R+V unabhängig vom zugrundeliegenden Versicherungsvertrag gegenüber dem Vermieter solange, bis die Mietbürgschaft durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde und Enthaftungserklärung ordnungsgemäß beendigt ist. Damit muss ein Kautions­versicherungsvertrag abgewickelt werden und endet folglich trotz Kündigung erst, wenn der Anspruch aus der Bürgschaft gegen die R+V beendet ist.
Der Mieter kann den Versicherungsvertrag also ordnungsgemäß kündigen, seine Pflicht zur Beitragszahlung und die Pflicht der R+V als Bürge endet jedoch trotz Kündigung erst mit der Beendigung der Kautionsbürgschaft. Auch eine Nichtzahlung des jährlichen Versicherungsbeitrags oder Insolvenz des Mieters hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Kautionsbürgschaft.
Die Kautionsbürgschaft selber kann jederzeit - auch unterjährig - beendet werden. Um die Kautionsbürgschaft zu beenden wird die Bürgschaftsurkunde im Original oder die vom Vermieter unterschriebene Enthaftungserklärung zurück an die R+V gegeben. In der Enthaftungserklärung erklärt der Vermieter schriftlich, dass er ausdrücklich und ohne Bedingungen oder Auflagen die R+V aus ihrer Bürgschaftsverpflichtung entlässt und auf seine Rechte aus der Bürgschaft verzichtet. Er muss zudem erklären, dass die durch die Bürgschaft besicherten Ansprüche nicht abgetreten wurden. Die Bürgschaft endet.
Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen zur R+V Kautionsversicherung für Unternehmen.
Bei Inanspruchnahme der Bürgschaft durch den Vermieter werden Sie umgehend von der R+V informiert und müssen gegebenenfalls Dokumente und Unterlagen zum besicherten Anspruch zur Verfügung stellen. Kann der Vermieter seinen Anspruch nicht nachvollziehbar, d.h. schlüssig darlegen, lehnt die R+V die Zahlung ab. Ist der Anspruch des Vermieters nach seinem Vortrag jedoch berechtigt, kann der Mieter innerhalb einer Frist eine negative Feststellungsklage einreichen um feststellen zu lassen, dass der Anspruch des Vermieters nicht besteht. Ohne diese gerichtliche Feststellung wird die R+V an den Vermieter leisten. Die R+V kann den Mieter auch unter angemessener Fristsetzung auffordern, zur Abwehr der Inanspruchnahme diese gerichtlichen Schritte einzuleiten.
Besteht der geltend gemachte Anspruch zu Recht und Sie haben keine Einwände oder Ihre gerichtlichen Schritte dagegen waren erfolglos bzw. Sie haben diese Schritte nicht eingeleitet, so zahlt die R+V den geforderten Betrag -begrenzt auf die besicherte Kautionssumme- an den Vermieter aus.
Wurde in der Bürgschaft die Avalklausel "Zahlbar auf erstes Anfordern" vereinbart, reicht für die Zahlung der R+V schon die Erklärung des Vermieters, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Einwände des Mieters können vor der Zahlung dann nicht vorgebracht werden.
Wird die R+V aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, muss der Mieter der R+V anschließend den gezahlten Betrag erstatten.
Die kostenfreie Schaden-Hotline der R+V Allgemeine Versicherung AG unter 0800 533-1111 ist für Mieter und Vermieter rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie zudem in den Allgemeinen Bedingungen zur R+V Kautionsversicherung für Unternehmen.
Ist der Mieter der Ansicht, dass die Bürgschaft zu Unrecht in Anspruch genommen wird, kann er dagegen klagen und mittels der "negativen Feststellungsklage" eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen und gegebenenfalls so die Auszahlung verhindern. Wurde in der Bürgschaft jedoch die Avalklausel "Zahlbar auf erstes Anfordern" vereinbart, reicht für die Zahlung der R+V die Erklärung des Vermieters, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Einwände des Mieters können vor der Zahlung dann nicht vorgebracht werden. Der Mieter kann sich dann erst nach Zahlung mit dem Vermieter auseinandersetzen.
Wird die R+V aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, erstattet der Mieter der R+V anschließend den gezahlten Betrag.
Nach Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens ist der Kautions­versicherungsvertrag und eventuell vorhandene Sicherheiten zu überarbeiten. Bei Verschmelzung müssen die Kautionsversicherungsverträge und Sicherheiten aller beteiligten Unternehmen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet oder ergänzt werden. Bitte wenden Sie sich an uns oder direkt an die R+V für eine individuelle Lösung und Bearbeitung:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Bereich Banken/ Kredit
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
(0611) 533-9519
(0611) 533-2436
Ihr Vertragspartner ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Die R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und seit über 50 Jahren ein zuverlässiger und anerkannter Bürge.
Bei Fragen rund um die R+V Mietkaution Gewerbe können Sie sich daher auch direkt an die R+V wenden:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Bereich Banken/ Kredit
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
(0611) 533-9519
(0611) 533-2436

Weitere Informationen

Fragen zur R+V Mietkaution Gewerbe? 09131-625 10 60