Segura GmbH
Württembergische MietkautionsBürgschaft

Württembergische Mietkaution

Die clevere Alternative zur Barkaution

Feld Mietkautionsversicherung nur 4,5 % Jahresbeitrag Feld Mietkautionsversicherung finanziell flexibel bleiben bewährt & günstig von Vermietern geschätzt Feld Mietkautionsbürgschaft Antragsoptionen E-Mail  |  Post  |  Online Logo Württembergische Jetzt abschließen

Günstig & bewährt - die Bürgschaft für private Mietkaution (Wohnraum) der Württembergischen Versicherung

Mietkaution Württembergische

Ihr Jahresbeitrag:-,-

Die bewährte Mietkautionsversicherung der Württembergischen ist besonders beliebt aufgrund des attraktiven Jahresbeitrags und eine clevere Alternative zur Barkaution:

Keine Zusatzkosten

Es fallen keine versteckten oder zusätzliche Kosten und Gebühren für Abschluss, Verwaltung, Prüfung der Bonität oder Kontoführung an.

Jederzeit kündbar

Bürgschaft jederzeit -auch unterjährig- einfach beenden. Zu viel bezahlter Beitrag wird auf den Tag genau erstattet.

Zügige Antragsbearbeitung

Bürgschaft online oder klassisch auf Papier beantragen und Zusage innerhalb weniger Tage erhalten.

Gut zu wissen - Bürgschaft "auf erstes Anfordern"

Die Bürgschaft der Württembergischen ist zahlbar "auf erstes Anfordern". In der Praxis gibt die Württembergische dem Mieter jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme, um eine unbegründete oder rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme zu vermeiden.


Württembergische Mietkaution - die clevere Alternative

Bürgschaft statt Barkaution - Finanziell flexibel bleiben

Ihr Vermieter verlangt eine Mietkaution als Sicherheit. Mit der Kautionsbürgschaft der Württembergischen können Sie sicher und günstig die geforderte Mietkaution leisten. Sie wird anstelle von Barkaution oder Kautionssparbuch verwendet.

Sie stellen hier Ihren Antrag, erhalten die Bürgschaftsurkunde direkt per Post und übergeben diese Ihrem Vermieter im Original. Die Württembergische bürgt ab Zugang der Bürgschaft in voller Kautionshöhe beim Vermieter für Sie. Sie zahlen dafür nur 4,5% Jahresbeitrag.

Ihr Vermieter hat damit die garantierte Sicherheit einer rechtsgültigen Mietkaution und Sie als Mieter bleiben finanziell völlig flexibel.

Vorteile auf einen Blick

100% Sicherheit durch die bewährte Württembergische

Aufwandsfrei, bargeldlos und unbürokratisch

Geringer Jahresbeitrag, keine weiteren Kosten oder Gebühren

Einfache, schnelle und rechtssichere Schadensregulierung

Bürgschaft jederzeit einfach beenden


Mietkautionsversicherung Württembergische

Ob beim Auszug oder weil Sie die Bürgschaft durch eine andere Sicherheit ersetzen wollen - die Mietkautionsbürgschaft kann jederzeit einfach beendet werden.

Ihr Vermieter gibt Ihnen einfach die Bürgschaftsurkunde im Original zusammen mit der darin enthaltenen Enthaftungserklärung zurück und Sie geben diese weiter an die Württembergische. Die Bürgschaft endet. Und zuviel bezahlter Beitrag wird selbstverständlich erstattet.

Selbstverständlich genügt die Bürgschaft allen gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution.

Gut zu wissen: Die Württembergische Mietkaution ist nur für neue Mietverhältnisse. Bestehende Mietkautionen können nicht abgelöst werden.


Die Württembergische Versicherung als Partner und Bürge - Zuverlässig & bewährt

Die Württembergische Versicherung AG ist Teil der Württembergische Versicherungsgruppe und ein zuverlässiger und solider Partner mit regelmäßigen Bestnoten zu Servicequalität und Kundenzufriedenheit.

Entstanden 1828 als „Württembergische Privat-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft“, gehört die Württembergische Versicherung zu den traditionsreichsten Versicherern Deutschlands und ist heute einer der größten deutschen Schaden- und Unfallversicherer.


Häufige Fragen zur Württembergischen Mietkaution

Fragen zu Antrag und Reservierung

Ja. Voraussetzung für die Übernahme einer Bürgschaft ist immer eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters bei Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. der SCHUFA oder infoscore. Auch die Württembergische führt -für den Mieter kostenlos- vor Annahme des Antrags und Ausstellung der Kautionsbürgschaft eine Bonitätsprüfung durch. Bei negativer Bonität wird keine Bürgschaft gewährt und der Antrag abgelehnt.
Damit der Antrag ordnungsgemäß geprüft werden kann, müssen alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Der Antragsteller (Mieter) muss für die Antragsbearbeitung die Zustimmung zu einer Bonitätsauskunft geben und diese fällt positiv aus. Die Prüfung erfolgt durch die Württembergische.
Das Mietverhältnis muss neu und ungekündigt sein. (Mietbeginn liegt nicht länger als 14 Tage zurück)
Der Mietvertrag ist unbefristet oder läuft über mindestens noch 2 Jahre ab Ausstellung.
Die Bürgschaft kann nur für privat genutzten Wohnraum , der in Deutschland liegt, beantragt werden.
Klären Sie vorab, ob Ihr Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft als Mietsicherheit akzeptiert. Er ist dazu nicht verpflichtet. Falls der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptiert, senden Sie diese im Original einfach zurück an die Württembergsche um den Vertrag zu beenden.
Nein, bei der Württembergischen Versicherung ist die Reservierung einer Kautionsbürgschaft leider nicht möglich.
Sobald Ihr Antrag bei Segura eingeht - entweder online oder als Papierantrag - prüfen wir diesen auf Vollständigkeit und leiten ihn sofort weiter zur Württembergischen Versicherung. Innerhalb 1-3 Tagen erfolgt dort in der Regel die Antragsbearbeitung und Bonitätsprüfung und Sie erfahren von uns per E-Mail, wenn Ihr Antrag angenommen wurde. Der Versand der Versicherungsunterlagen erfolgt im Anschluss. Die Bürgschaftsurkunde wird entweder sofort oder direkt zu Mietbeginn versandt. Der Jahresbeitrag wird von der Württembergischen mit Bürgschaftsversendung - unabhängig vom Bezugsdatum der Wohnung - eingezogen.

Fragen zur Bürgschaft

Mietkautionsbürgschaften für private Mietverhältnisse können bei der Württembergischen Versicherung von 400€ bis 9.000€, maximal jedoch in Höhe der gesetzlich zulässigen 3 Monatskaltmieten abgeschlossen werden. Der Mindestjahresbeitrag beträgt 50€.
Selbstverständlich haben wir auch Kautionsbürgschaften für gewerblich genutzte Mietobjekte, sogar schon ab 1,5% Jahresbeitrag. Hier geht es zur R+V Mietbürgschaft Gewerbe.
Nein. Die Kautionsbürgschaft ist an eine spezielle Mietsache gebunden. Sie können aber beim Umzug ganz einfach die Bürgschaftsurkunde der alten Wohnung im Original zusammen mit der Enthaftungserklärung des alten Vermieters zurückgeben und gleichzeitig schließen Sie unkompliziert und schnell eine neue Mietkautionsbürgschaft für die neue Wohnung ab.
Ist in einer Bürgschaft die Klausel "zahlbar auf erstes Anfordern" vereinbart und ein Vermieter erklärt, der Mieter sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, dann ist der Bürge berechtigt, sofort zu zahlen ohne Einwände des Mieters überhaupt abzuwarten.
In der Praxis wird der Mieter jedoch von der Württembergischen informiert, wenn der Vermieter die Mietkautionsversicherung ganz oder teilweise in Anspruch nimmt. Die Auszahlung erfolgt erst nach einer angemessenen Wartefrist und auch nur dann, wenn vom Mieter kein gerichtlich bestätigter Nachweis vorgelegt wird, der die Auszahlung untersagt. Nach der Auszahlung erhält der Mieter von der Württembergische die Abrechnung und zahlt den ausgezahlten Betrag zurück.

Fragen während der Laufzeit

Der Versicherungsschutz beginnt mit Aushändigung der Bürgschaft. Wurde der Beitrag rechtzeitig gezahlt, tritt die Bürgschaft zum Ausstellungsdatum in Kraft. Sie wurde wirksam zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, wenn der Mieter dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde übergeben hat, und beide Parteien sich einig sind, dass die Mietbürgschaft als Sicherheit dienen soll. Sie ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, bis die Württembergische Versicherung vollständig aus der Haftung entlassen wird (durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde im Original mit der Enthaftungserklärung des Vermieters), oder die Württembergische die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat.
Die Versicherung ist jederzeit kündbar. Voraussetzung ist, dass der Württembergischen die Originalbürgschaftsurkunde zurückgegeben wird. Sollte die Bürgschaftsurkunde verloren gegangen sein, kann stattdessen eine Enthaftungserklärung vom Vermieter abgegeben werden. Dabei handelt es sich um eine Erklärung, dass aus der Bürgschaftsurkunde keine Rechte mehr durch den Vermieter hergeleitet werden.
Der erste Beitrag wird unmittelbar (14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins) mit der Ausstellung der Bürgschaftsurkunde fällig, es sei denn im Versicherungsschein ist ein später liegendes Datum bestimmt. Er ist danach immer jährlich im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat zu zahlen. Eine Zahlung auf Rechnung, sowie die unterjährige Zahlung ist bei der Württembergischen nicht möglich. Die Pflicht zur Zahlung des Beitrags endet auch nach einer Kündigung erst, wenn die Württembergische aus der Bürgschaftshaftung vollständig entlassen wurde (z.B. durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde und Enthaftungserklärung des Vermieters).
Hat der Vermieter bei Mietvertragsende einen Schaden festgestellt wie z.B. fehlende Mietzahlungen, fehlende Nebenkostennachzahlungen, Sachschäden oder Renovierungsleistungen, kann er sich direkt an die Württembergische wenden.
Da es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt ist die Württembergische berechtigt, Ansprüche des Vermieters sofort zu begleichen, ohne prüfen zu müssen, ob die Ansprüche auch berechtigt sind. Dem Mieter wird in der Praxis jedoch die Möglichkeit gegeben, innerhalb einer bestimmten Frist etwaige Einreden oder Einwendungen vorzubringen, um gegebenenfalls die Unrechtmäßigkeit der Inanspruchnahme zu belegen.
Ansonsten leistet die Württembergische direkt bis zur Höhe der Kautionssumme an den Vermieter und fordert anschließend den geleisteten Betrag und entstandenen Aufwand vom Mieter zurück. Dieser kann sich dann gegebenenfalls mit dem Vermieter auseinandersetzen und den Betrag wieder von diesem zurückfordern.

Weitere Informationen

Fragen zur Württembergischen Mietkautionsversicherung? 09131-625 10 60