Wer seinen Job verliert, muss sich auf beträchtliche finanzielle Einbußen einstellen. Das monatliche Einkommen bei Bezug des gesetzlichen Arbeitslosengelds I sinkt ganz erheblich, und trotzdem laufen die Ausgaben weiter.
NEU! Die private Arbeitslosenversicherung der R+V ab sofort mit besseren Konditionen - Nur 1 Monat Selbstbehalt und Leistungsbezug bereits ab dem zweiten Monat Arbeitslosigkeit!
Fragen zur neuen Arbeitslosenversicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 60
Sichern Sie sich mit der privaten Arbeitslosenversicherung flexibel und individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf ab und wählen Sie Ihren optimalen Arbeitslosenschutz:
NEU: Ab sofort können Sie bis zu 1.500€ zusätzlichen Versicherungsschutz wählen. Und im Leistungsfall gelten neue verbesserte Bedingungen:
Nur noch 1 Monat Selbstbehalt und Leistungsbezug bereits ab dem 2. Monat Arbeitslosigkeit.
Schützen Sie sich gleich für 3 Jahre und erhalten Sie 10% Laufzeitrabatt.
Wie viel nach der betriebsbedingten Kündigung netto übrig bleibt und wie groß Ihre Einkommenslücke ist hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
NEU! Schnellere Leistung - Ab sofort nur noch 1 Monat Selbstbehalt:
Die vereinbarte Versicherungssumme wird vom Versicherer nach nur einem Monat, also bereits ab dem zweiten Monat Arbeitslosigkeit zusätzlich zur staatlichen Arbeitslosenleistung gezahlt, sogar bei wiederholter Arbeitslosigkeit. Und während der Bezugsdauer zahlen Sie selbstverständlich keine Versicherungsbeiträge.
Ein weiterer Vorteil: Auch Kündigungen in der Probezeit gelten als betriebsbedingt.
Ihr PLUS an SICHERHEIT: Wird Ihnen während der Wartezeit gekündigt, werden die bis dahin gezahlten Beiträge selbstverständlich erstattet.
Die private Arbeitslosenversicherung ist eine ergänzende Zusatzversicherung für Angestellte, die unverschuldet arbeitslos werden und ALG I beziehen.
Mit einer privaten Versicherung gegen Arbeitslosigkeit schließen Sie die Einkommenslücke und stocken Ihr ALG I mit festen monatlichen Zahlungen auf, um weiterhin Geld in Höhe Ihres aktuellen Nettolohns zur Verfügung zu haben.
Mit der R+V ArbeitslosenschutzVersicherung können Sie sich dabei individuell und flexibel bis zur Höhe von 1.500€ pro Monat absichern und erhalten die Leistung in Ergänzung zum gesetzlichen Arbeitslosengeld I bereits ab dem zweiten Monat Arbeitslosigkeit.
Information für Freiberufler und Selbstständige:
Die Private Arbeitslosenversicherung der R+V ist keine Versicherung für Freiberufler oder Selbstständige.
Ein 35-jähriger Familienvater verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500€. Bei Arbeitslosigkeit erhält er vom Staat maximal 1005€. Seine Nettolücke beträgt 495€ im Monat.
Um diese Lücke auszugleichen, schließt der Familienvater bei SeguraDirekt.de die R+V ArbeitslosenschutzPolice ab mit garantierten Auszahlungen von monatlich 500€. Das kostet ihn bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren, jährlicher Zahlweise und inklusive Versicherungssteuer 20,04€ pro Monat.
Als sein Arbeitgeber die Produktion ins Ausland verlagert und den Standort schließt, wird der Familienvater betriebsbedingt entlassen. Durch die Arbeitslosigkeit enthält er über ALG I 1.005€ staatliche Unterstützung. Er meldet den Schaden der R+V. Durch die zusätzlich gezahlten 500€ monatliche Versicherungsleistung verfügt er wieder über ein Familieneinkommen von 1505€.
Eine Leistung aus der R+V Arbeitslosenversicherung ist ausgeschlossen, wenn:
Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit) die Kündigungserklärung Ihres Arbeitgebers zugeht. In diesem Fall erhalten Sie jedoch bereits bezahlte Beiträge rückerstattet und können die Versicherung auflösen.
Sie ausschließlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehen oder aber andere staatliche Leistungen, die eine Berücksichtigung Ihres Vermögens oder Einkommens zum Gegenstand haben.
Sie bei Abschluß des Versicherungsvertrags oder bei Änderung des Versicherungsvertrags (z.B. aufgrund von Arbeitgeberwechsel) Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses hatten.
Sie zwar Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten (z.B. in Form eines Gründungzuschusses), aber die Arbeitslosigkeit geendet hat.
Sie nicht mehr bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ArbeitslosenschutzPolice.Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
Bei Vertragsabschluß besteht ein ungekündigtes –auch befristetes- Beschäftigungsverhältnis nach deutschem Recht mit mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit. Es darf kein Ausbildungs- oder Probearbeitsverhältnis vorliegen und das Unternehmen darf keinem direkten Verwandten des Antragsstellers gehören. Das Nettoeinkommen muss mindestens 1.000€ betragen und der Antragsteller muß seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Damit der Antrag ordnungsgemäß geprüft werden kann, müssen zudem alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten werden.
Voraussetzungen, damit die R+V ArbeitslosenschutzPolice leisten kann:
Die Arbeitslosigkeit tritt während der Vertragslaufzeit ein. Dem Versicherungsnehmer wurde betriebsbedingt gekündigt. Der Versicherungsnehmer ist bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet und bezieht ALG I. Die Arbeitslosigkeit besteht länger als 1 Monat, da während des ersten Monats der Arbeitslosigkeit nicht geleistet wird (Selbstbehalt 1 Monat). Bitte beachten Sie: Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis allein durch Zeitablauf, besteht entsprechend kein Anspruch auf Leistung.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
Während der Vertragslaufzeit müssen Sie wichtige Änderungen mitteilen, wie z.B. einen Arbeitgeberwechsel, eine Reduzierung Ihres Nettoeinkommens oder veränderte Leistungsrechte auf ALG I (Geburt eines Kindes), damit Ihre Nettolücke gegebenenfalls neu berechnet werden kann. Sie können sich nur bis in Höhe Ihrer Nettolücke absichern. Änderungen können Sie uns jederzeit gerne z.B. über den Änderungsantrag mitteilen.
Betriebsbedingte Kündigung als Leistungsvoraussetzung - "betriebsbedingt gekündigt" wird von der R+V großzügig für Umstände ausgelegt, nach denen der Jobverlust unerwartet und unverschuldet erfolgte, also nicht durch Eigenkündigung oder wegen selbstverschuldeter verhaltens- oder personenbedingter Gründe. Damit ist auch ein Abfindungsvertrag kein Leistungshindernis, solange der Arbeitsvertrag aufgrund betriebsbedingter Erfordernisse beendet wurde.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ArbeitslosenschutzPolice.Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt 6 Monate (Wartezeit) nach dem im Versicherungsschein genannten Datum (Versicherungsbeginn) und vorbehaltlich rechtzeitiger Zahlung Ihres Beitrags. Der erste Beitrag wird sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Zahlen Sie verspätet, beginnt der Versicherungsschutz auch erst an diesem späteren Zeitpunkt.
Wartezeit
Nach Vertragsabschluss besteht eine Wartezeit von sechs Monaten. Damit beginnt der Versicherungsschutz sechs Monate nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Geht Ihnen während der Wartezeit die Kündigungserklärung Ihres Arbeitgebers zu, dann leistet die private Arbeitslosenversicherung nicht. Sie bekommen dann die bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Selbstbehalt
Werden Sie durch betriebsbedingte Kündigung arbeitslos und erhalten ALG I, dann erfolgt die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme ab dem 2. Monat Arbeitslosigkeit (1 Monat Selbstbehalt) und so lange Sie das gesetzliche Arbeitslosengeld I beziehen.
Versicherungslaufzeit
Die Laufzeit beträgt 1 Jahr oder 3 Jahre (dann mit 10% Laufzeitrabatt). Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einer der vertragsschließenden Parteien schriftlich gekündigt wird.
Versicherungsende
Die private Arbeitslosenversicherung endet mit Vollendung des 67. Lebensjahres, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ruhestand oder Vorruhestand, falls der Versicherungsnehmer voll erwerbsgemindert wird und mit seinem Tod. Die R+V ArbeitslosenschutzPolice kann 3 Monate zum Vertragsablauf gekündigt werden, zudem können Sie oder die R+V nach Eintritt des Versicherungsfalls kündigen.
Weitere Informationen wie Sonderkündigungsrechte entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ArbeitslosenschutzPolice.Die Zahlung des vereinbarten Betrags erfolgt ab dem 2. Monat Arbeitslosigkeit (1 Monat Selbstbehalt). Damit leistet die R+V nicht, wenn die Arbeitslosigkeit 1 Monat oder kürzer besteht.
Die monatliche Auszahlung des Versicherungsbetrags ist zudem an den Anspruch auf ALG I gekoppelt und wird nur während der Bezugsdauer von ALG I und für maximal 23 Monate gezahlt. Wie lange Sie ALG I erhalten ist abhängig von Ihrer individuellen Situation wie Ihrem Alter und wie lange Sie schon versicherungspflichtig tätig sind. Weitere Informationen dazu finden Sie z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Leistungshöhe entspricht Ihrer vorab vereinbarten monatlichen Leistung. Sie können monatliche Leistungen zwischen 100€ - 1.500€ vereinbaren, maximal jedoch bis in Höhe Ihrer Nettolücke.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ArbeitslosenschutzPolice .Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die im Antrag, dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der R+V ArbeitslosenschutzPolice getroffenen Regelungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung durch. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie Sich jederzeit gerne an uns wenden.