Wir machen den Vergleich ganz einfach: In Deutschland bieten vier Versicherer eine Mietkautionsversicherung für Privat an, die unter verschiedenen Namen vertrieben wird:
Allianz (u.a. Deutsche Kautionskasse - Moneyfix®Mietkaution) • Basler (u.a. meineMietkaution) • R+V (u.a. Eurokaution, Kautel, Kautionsfrei) • Württembergische (u.a. Kautionsfuchs)
Der Vergleich dieser vier Mietkautionsversicherungen gibt Ihnen den kompletten Marktüberblick.
So finden Sie ganz leicht die passende Bürgschaft für Ihre Mietkaution.
Fragen zur Mietkautionsversicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern!09131-625 10 60
Ihr Vermieter verlangt eine Mietkaution als Sicherheit. Statt die Kaution in bar zu hinterlegen, nutzen Sie einfach die Mietkautionsversicherung. Sie wird anstelle von Barkaution oder Kautionssparbuch verwendet.
Die beste Mietkautionsversicherung zu finden, ist ganz einfach: Es gibt vier Kautionsversicherer -Allianz, Basler, R+V, Württembergische-, deren Bürgschaft lediglich unter verschiedenen Namen vertrieben wird. Bei Segura erhalten Sie den kompletten Marktüberblick.
Ihren Antrag stellen Sie hier in wenigen Minuten online oder klassisch auf Papier. Die Bürgschaftsurkunde erhalten Sie direkt per Post und übergeben diese Ihrem Vermieter im Original. Ab sofort bürgt der Versicherer in voller Kautionshöhe beim Vermieter für Sie. Sie zahlen dafür nur einen geringen Jahresbeitrag.
Ihr Vermieter hat damit die garantierte Sicherheit einer rechtsgültigen Mietkaution und Sie als Mieter bleiben finanziell völlig flexibel und können weiter über Ihr Geld verfügen.
Bei einer Bürgschaft "auf erstes Anfordern" kann die Versicherung sofort leisten, wenn der Vermieter erklärt, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Selbst berechtigte Einwände des Mieters müssen dann vor der Zahlung nicht berücksichtigt werden.
Die Bürgschaften von Allianz, Basler und Württembergische sind alle "auf erstes Anfordern". Nur die R+V verzichtet auf diese Klausel und bietet dem Mieter damit einen zusätzlichen Schutz.
Bei der Mietkautionsversicherung zahlt der Mieter den Versicherer dafür, dass er für ihn in Höhe der Mietkaution bürgt. Der dafür zu zahlende Jahresbeitrag liegt meist zwischen 4,5% - 4,7% der zu bürgenden Kautionssumme. Während Banken oft noch zusätzliche Gebühren erheben, fallen bei der Mietkautionsversicherung neben diesem Jahresbeitrag keine weiteren Kosten oder Gebühren an. Weder für die Bonitätsprüfung, noch für Abschluss, Verwaltung oder Kontoführung. Und obwohl es sich um eine Mietkautionsversicherung handelt, fällt auch keine Versicherungssteuer an.
Höhe der Mietkaution | Allianz | Basler | R+V | Württembergische |
---|---|---|---|---|
500 € | 25,00 € | 45,00 € | 50,00 € | 50,00 € |
800 € | 37,60 € | 45,00 € | 50,00 € | 50,00 € |
1.000 € | 51,70 € | 51,70 € | 51,70 € | 50,00 € |
1.500 € | 70,50 € | 70,50 € | 70,50 € | 67,50 € |
2.000 € | 94,00 € | 94,00 € | 94,00 € | 90,00 € |
2.600 € | 122,20 € | 122,20 € | 122,20 € | 117,00 € |
In Deutschland gibt es vier Kautionsversicherer, deren Mietkautionsversicherung lediglich unter verschiedenen Namen vertrieben wird. Ein Kautionsversicherung Vergleich ist somit ganz einfach und beschränkt sich im Wesentlichen auf den Vergleich der vier Versicherer.
Die Mietkautionsversicherung für private Mieter ist ein weitgehend standardisiertes Bürgschaftsprodukt. Unterschiede gibt es hauptsächlich in der Art der Bürgschaft ("auf erstes Anfordern" oder nicht), im Jahresbeitrag und im Antragsprozedere (mit oder ohne Sofort-Zusage, Reservierungsmöglichkeit,...). Sehen Sie die Unterschiede der Kautionsversicherer hier im Mietkautionsversicherung Vergleich transparent und auf einen Blick in der folgenden Tabelle:
Allianz | Basler | R+V | Württembergische | |
---|---|---|---|---|
Bürgschaftsart "Auf erstes Anfordern" | Ja | Ja | Nein | Ja |
Jahresbeitrag | 4,7% | 4,7% | 4,7% | 4,5% |
Antragsbearbeitung | innerhalb 24h | Sofort-Zusage | Sofort-Zusage | 1-3 Tage |
Bürgschaft u.a. bei | Deutsche Kautionskasse Moneyfix®Mietkaution |
meineMietkaution | Kautel, Eurokaution, Kautionsfrei |
Kautionsfuchs |
Je nachdem welche Bürgschaftsart Sie bevorzugen, empfehlen wir vor allem die bewährten Mietkautionsversicherungen von R+V oder Württembergische. Alle Informationen und Details finden Sie übersichtlich und transparent auf der jeweiligen Produktseite, wo Sie sich auch den Antrag herunterladen oder direkt Online abschließen können.
zur R+V MietkautionsBürgschaft zur Württembergische Mietkaution
Mit "Kautionsversicherung" wird allgemein die Übernahme von Bürgschaften, Sicherheiten oder Garantien durch ein besonders dafür zugelassenes Versicherungsunternehmen bezeichnet. Bei der Mietkautionsversicherung übernimmt ein Versicherer eine Bürgschaft speziell für die Mietkaution als Mietsicherheit. Die Mietkautionsversicherung für private Mieter von Wohnräumen ist in Deutschland weitgehend standardisiert und auch unter dem Namen Mietkautionsbürgschaft oder Kautionsbürgschaft bekannt.
Beim Antrag auf Mietkautionsversicherung wird immer die Zahlungsfähigkeit des Mieters geprüft um das Risiko eines Zahlungsausfalls für den Bürgen möglichst zu vermeiden.
Die Bonitätsabfrage erfolgt beim Versicherer meist vollautomatisiert über Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. die SCHUFA oder infoscore. Bei belasteter Schufavergangenheit wird keine Bürgschaft gewährt.
Mit der Mietkautionsversicherung für privat genutzten Wohnraum kann man sicher und bargeldlos die vom Vermieter geforderte Mietkaution leisten. Sie kann anstelle von Barkaution oder Kautionssparbuch verwendet werden.
Beim Antrag führt der Versicherer zunächst eine Bonitätsprüfung durch - meist bei der SCHUFA oder infoscore. Bei positiver Bonität stellt er dem Mieter eine Bürgschaftsurkunde über den gewünschten Kautionsbetrag aus, die der Mieter im Original an den Vermieter als Sicherheit weitergibt.
Dafür zahlt der Mieter einen geringen Jahresbeitrag. Das Versicherungsunternehmen sichert nun die Mietkaution beim Vermieter ab, d.h. es garantiert dem Vermieter Schadenersatz in Höhe der Mietkaution. Damit kann der Mieter weiter über sein Geld verfügen.
Die Mietbürgschaft ist kein Kredit, sondern eine Versicherung. Der Beitrag ist wie ein Versicherungsbeitrag zu zahlen und dient nicht dem Ansparen oder Abzahlen der Kautionssumme. Wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt, muss der Mieter dem Versicherungsunternehmen den gezahlten Betrag erstatten.
Zum Beendigen gibt der Vermieter einfach die Urkunde mit der Enthaftungserklärung im Original wieder an den Mieter zurück und dieser reicht die Unterlagen an die Versicherung. Damit wird der Versicherer vollständig aus der Haftung gegenüber dem Vermieter entlassen und die Kautionsversicherung endet.
Volle Flexibilität ohne Risiko - Ob beim Auszug oder weil Sie die Bürgschaft durch eine andere Sicherheit ersetzen wollen - sie kann jederzeit einfach beendet werden. Der Vermieter gibt einfach die Bürgschaftsurkunde mit der Enthaftungserklärung zurück. Der Beitrag wird auf den Tag abgerechnet und eventuell zu viel gezahlter Beitrag zurückerstattet.
100% garantierte Mietsicherheit - Die Mietkautionsversicherung sichert Kautionsansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag mit der gleichen Qualität und Professionalität wie die Bürgschaft einer Bank und entspricht allen rechtlichen Anforderungen an die Mietkaution. Hinter der Bürgschaft stehen mit der Allianz, Basler, R+V oder Württembergische renommierte und bewährte Bürgen.
Für neue und bestehende Mietverhältnisse - Die Mietkautionsversicherung kann für jeden persönlichen Finanzbedarf jederzeit und auch kurzfristig eingesetzt werden und zwar sowohl für neue, als auch bestehende Mietverhältnisse, etwa weil Sie sich eine Barkaution zurückholen wollen.
Schneller und unkomplizierter als eine Bankbürgschaft - Eine Kautionsversicherung ist viel schneller und unkomplizierter zu beantragen als eine Bankbürgschaft und erfordert lediglich einen positiven Bonitätscheck, der direkt beim Antrag und in wenigen Minuten online erfolgen kann. Und im Gegensatz zur Bankbürgschaft wirkt sich die Kautionsversicherung nicht auf die eigene Kreditlinie aus.
Avalklauseln definieren und detaillieren den Haftungsumfang der Mietkautionsversicherung. Einige Avalklauseln werden in allen Kautionsbürgschaften verwendet, so z.B. der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB und der Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB, damit die Bürgschaft als vollwertige Mietsicherheit dienen kann. Die Avalklausel "Auf erstes Anfordern" hingegen wird nicht von allen Kautionsversicherern verwendet, die R+V z.B. verzichtet darauf.
Mit einer kostenlosen und unverbindlichen Anfrage können Sie einfach und schnell in wenigen Minuten über eine Bonitätsanfrage prüfen, ob Sie eine Bürgschaft erhalten würden und sich diese damit vorab für bis zu 1 Monat im Voraus reservieren.
Der Vorteil: Ihre Mietkaution ist bis in Höhe der gesetzlich zulässigen drei Monatskaltmieten nachweisbar gesichert und als Mieter mit zugesagter Mietkautionsbürgschaft sind Sie automatisch bonitätsgeprüft. Gerade bei der Wohnungssuche ein wichtiges Plus!
Die über die Mietkautionsversicherung ausgestellte Bürgschaft ist vom zugrundeliegenden Versicherungsvertrag hinsichtlich Beginn, Ende und Gültigkeit unabhängig.
So haftet das Versicherungsunternehmen unabhängig vom zugrundeliegenden Kautionsversicherungsvertrag gegenüber dem Vermieter solange, bis er durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde und Enthaftungserklärung vollständig aus der Haftung entlassen wurde. Der Mieter kann den Versicherungsvertrag zwar jederzeit kündigen, seine Pflicht zur Beitragszahlung und die Pflicht des Versicherers als Bürge endet jedoch trotz Kündigung erst mit dem ordungsgemäßen Ende der Kautionsbürgschaft.
Auch eine Nichtzahlung des Beitrags durch den Mieter hat damit keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Kautionsbürgschaft.
Der Wohnungseigentümer hat die garantierte Sicherheit einer rechtsgültigen Mietkaution in voller Höhe und der Mieter bleibt finanziell völlig flexibel.
Für den Eigentümer eines Mietobjekts ist die Mietkaution ein zentraler Sicherheitsfaktor und dient zum Schutz des Mietobjekts. Beim Mieter führt die Zahlung der Mietkaution jedoch oft zu finanziellen Engpässen. Dies umso mehr, wenn die Kaution die gesetzlich zulässigen vollen drei Monatsmieten betragen soll. Mit einer Mietkautionsversicherung kann der Mieter einfach, schnell und sicher die Mietkaution in voller Höhe leisten und dabei weiter über sein Geld verfügen.
Die Mietkautionsversicherung bietet umfassende Sicherheit und den gleichen Schutz wie eine Barkaution oder Bankbürgschaft.
Die Kautionsbürgschaft eines Mietkautionsversicherers sichert Kautionsansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag mit der gleichen Qualität und Professionalität wie die Bürgschaft einer Bank und ist die moderne Alternative zu Bankbürgschaft oder der Kautionszahlung in bar.
Für den Vermieter entsteht weder Verwaltungsaufwand noch Kosten und er hat die garantierte Sicherheit einer unkomplizierten und rechtssicheren Schadensregulierung.
Zahlt der Mieter die Kaution in bar, darf der Vermieter den Betrag nicht einfach auf sein Privatkonto einzahlen, sondern ist gesetzlich verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto, Sparbuch oder Tagegeldkonto. Der Aufwand dafür entfällt bei der Kautionsbürgschaft.
Stellt der Vermieter dann bei Mietvertragsende einen Schaden fest wie z.B. fehlende Mietzahlungen, fehlende Nebenkostennachzahlungen, Sachschäden oder Renovierungsleistungen, wendet er sich einfach direkt an die Versicherung, die unkompliziert und schnell an den Vermieter bis zur Höhe der Kautionssumme leistet.
Und das Plus an Sicherheit für den Vermieter: Mieter sind mit der Mietkautionsversicherung automatisch bonitätsgeprüft.
Mietkautionen für private Mietverhältnisse sind über das BGB und Mietrecht eindeutig und deutlich restriktiver geregelt als Mietkautionen für gewerbliche Mietobjekte. Dies hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung der jeweiligen Kautionsbürgschaften.
Private Mietkautionen sind gesetzlich auf das dreifache der monatlichen Nettokaltmiete beschränkt und dürfen an den Vermieter in drei Raten gezahlt werden. Auch bestehen detaillierte Anforderungen an den Vermieter bezüglich Aufbewahrung der Mietkaution, Trennung vom eigenen Vermögen, Verzinsung des erhaltenen Kautionsbetrags und Fristenregelungen für die Rückzahlung der Mietkaution.
Die Mietkautionsversicherung für private Mieter ist damit weitgehend standardisiert, die Bürgschaften erreichen selten hohe Beträge und es gelten feste Standardtarife. Dies spiegelt sich auch im Marktangebot wider: Die Bürgschaften der vier Kautionsversicherer unterscheiden sich hauptsächlich in der Art der Bürgschaft, in der Höhe der zu zahlenden Prämie und im Antragsprozedere. Die Bürgschaftstexte sind standardisiert und die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde erfolgt unabhängig vom Anbieter schnell und unkompliziert nach einer einfachen Bonitätsprüfung.
Nicht so bei der gewerblichen Mietkaution. Hier sind viele Aspekte vertraglich frei gestaltbar: Durch das höhere Ausfallrisiko bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen und die fehlende gesetzliche Begrenzung beträgt die Mietkaution in der Praxis oft das sechsfache der Monatsmiete und muss zudem meist noch vor Mietbeginn in voller Höhe beim Eigentümer des Gewerbeobjekts hinterlegt werden. Zudem unterscheiden sich gewerbliche Mietobjekte stark und reichen vom einfachen Büro bis zum hochwertigen Gewerbeobjekt oder Fabrikgebäude, was zu unterschiedlichen Ansprüchen hinsichtlich der geforderten Mietsicherheit führt.
Mietavale für Gewerbeobjekte müssen daher flexibel gestaltbar und individualisierbar sein und haben ein breiteres Tarifgefüge. Die Kautionssummen können bis zu 10 Mio € betragen. Die Jahresbeiträge werden nach Prüfung individuell festgelegt und das Bonitätsranking des Gewerbekunden hat sehr große Auswirkungen auf die Kosten der Bürgschaft. Zudem werden bei der gewerblichen Mietkautionsversicherung die Kautionsbürgschaften -nach Rücksprache und rechtlicher Prüfung- mit Sondertexten meist individuell auf die Wünsche des Vermieters angepasst. Im gewerblichen Bereich spielen zudem Schnelligkeit des Bürgschaftsversands oder die Sofort-Zusage kaum eine Rolle. Wichtiger sind individuell optimierte Konditionen und die Ausgestaltung des Kautionsversicherungsvertrags.
Gewerbliche Mietsicherheiten müssen sich individuell nach den Erfordernissen unterschiedlichster Gewerbeobjekte richten und können bis zu 10 Mio€ betragen.
Branche, Unternehmensalter, Höhe der Mietkaution und individuelle Bonität haben zudem erheblich Einfluss auf das Risikoprofil eines Gewerbemieters.
Standardkonditionen wie im privaten Bürgschaftsbereich machen da wenig Sinn.
Daher kalkuliert Segura für jeden Gewerbemieter individuelle Konditionen bereits ab 1,5%.
Auch in Zeiten von Niedrigzinsen ist der Dispokredit eine denkbar teure Lösung für finanzielle Engpässe. Besser ist es, Sie nutzen die Mietkautionsversicherung um Liquiditätsengpässe zu überbrücken und finanziell flexibel zu bleiben.
Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und Geld für den Umzug und neue Möbel brauchen, vielleicht sogar doppelt Miete noch für die alte Wohnung zahlen und Sie die Mietkaution der alten Wohnung noch gar nicht zurückbekommen haben, ist die Mietkautionsversicherung eine clevere Alternative zum Dispokredit.
Sie leisten die neue Mietkaution einfach nicht in bar, sondern in Form einer Kautionsbürgschaft. So steht Ihnen der gesamte Betrag der Mietkaution gerade in der Übergangszeit weiter zur Verfügung. Und da Sie die Bürgschaft jederzeit beenden können, sind Sie völlig frei zu entscheiden, wann Sie beim neuen Vermieter die Bürgschaft ablösen und Ihre Mietkaution vielleicht doch noch in bar hinterlegen wollen.
Nicht nur beim Umzug wird es manchmal eng: brauchen Sie Geld und liegt Ihre Mietkaution schon seit Jahren in bar beim Vermieter, dann ersetzen Sie Ihre Barkaution doch mit einer Kautionsbürgschaft und holen sich so Ihr Geld zurück.
Mit einer Mietkautionsversicherung bleiben Sie finanziell flexibel, vermeiden den teuren Dispokredit und können selbst entscheiden, wie lange Sie die Kautionsbürgschaft nutzen wollen. Denn diese kann ohne zusätzliche Kosten jederzeit beendet werden.
Gut zu Wissen - Die Mietkautionsversicherung ist kein Kredit. Der zu zahlende Jahresbeitrag dient nicht dem Ansparen oder Abzahlen der Kautionssumme. Nimmt der Vermieter die Kautionsbürgschaft in Anspruch, muss der Mieter dem Versicherer den gezahlten Betrag erstatten.