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Mietkautionsversicherung

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So finden Sie die passende Mietkautionsversicherung

Wir machen den Vergleich ganz einfach: In Deutschland bieten vier Versicherer eine Miet­kautions­versicherung für Privat an, die unter verschiedenen Namen vertrieben wird:

Allianz (u.a. Deutsche Kautionskasse - Moneyfix®Mietkaution) • Basler (u.a. meineMietkaution) • R+V (u.a. Eurokaution, Kautel, Kautionsfrei) • Württembergische (u.a. Kautionsfuchs)

Der Vergleich dieser vier Miet­kautions­versicherungen gibt Ihnen den kompletten Marktüberblick.

So finden Sie ganz leicht die passende Bürgschaft für Ihre Mietkaution.

Fragen zur Mietkautionsversicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern!09131-625 10 60

Mietkautionsversicherung Vergleich

Für einen umfassenden Marktüberblick genügt ein Vergleich der vier Kautionsversicherer, deren Bürgschaft für private Mietkautionen in Deutschland - teilweise unter verschiedenen Namen - vertrieben wird. So finden Sie ganz einfach die passende Mietkautionsversicherung!

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Miet­kautions­versicherung für private Mietverhältnisse - die clevere Alternative

Ihr Vermieter verlangt eine Mietkaution als Sicherheit. Statt die Kaution in bar zu hinterlegen, nutzen Sie einfach die Miet­kautions­versicherung. Sie wird anstelle von Barkaution oder Kautionssparbuch verwendet.

Die beste Miet­kautions­versicherung zu finden, ist ganz einfach: Es gibt vier Kautionsversicherer -Allianz, Basler, R+V, Württembergische-, deren Bürgschaft lediglich unter verschiedenen Namen vertrieben wird. Bei Segura erhalten Sie den kompletten Marktüberblick.

Ihren Antrag stellen Sie hier in wenigen Minuten online oder klassisch auf Papier. Die Bürgschaftsurkunde erhalten Sie direkt per Post und übergeben diese Ihrem Vermieter im Original. Ab sofort bürgt der Versicherer in voller Kautionshöhe beim Vermieter für Sie. Sie zahlen dafür nur einen geringen Jahresbeitrag.

Ihr Vermieter hat damit die garantierte Sicherheit einer rechtsgültigen Mietkaution und Sie als Mieter bleiben finanziell völlig flexibel und können weiter über Ihr Geld verfügen.

Bürgschaftsart - darauf sollten Sie achten

Bei einer Bürgschaft "auf erstes Anfordern" kann die Versicherung sofort leisten, wenn der Vermieter erklärt, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Selbst berechtigte Einwände des Mieters müssen dann vor der Zahlung nicht berücksichtigt werden.

Die Bürgschaften von Allianz, Basler und Württembergische sind alle "auf erstes Anfordern". Nur die R+V verzichtet auf diese Klausel und bietet dem Mieter damit einen zusätzlichen Schutz.


Was kostet eine Miet­kautions­versicherung?

Bei der Miet­kautions­versicherung zahlt der Mieter den Versicherer dafür, dass er für ihn in Höhe der Mietkaution bürgt. Der dafür zu zahlende Jahresbeitrag liegt meist zwischen 4,5% - 4,7% der zu bürgenden Kautionssumme. Während Banken oft noch zusätzliche Gebühren erheben, fallen bei der Miet­kautions­versicherung neben diesem Jahresbeitrag keine weiteren Kosten oder Gebühren an. Weder für die Bonitätsprüfung, noch für Abschluss, Verwaltung oder Kontoführung. Und obwohl es sich um eine Miet­kautions­versicherung handelt, fällt auch keine Versicherungssteuer an.

Jahresbeitrag von Miet­kautions­versicherungen im Vergleich
Höhe der Mietkaution Allianz Basler R+V Württembergische
500 € 25,00 € 45,00 € 50,00 € 50,00 €
800 € 37,60 € 45,00 € 50,00 € 50,00 €
1.000 € 51,70 € 51,70 € 51,70 € 50,00 €
1.500 € 70,50 € 70,50 € 70,50 € 67,50 €
2.000 € 94,00 € 94,00 € 94,00 € 90,00 €
2.600 € 122,20 € 122,20 € 122,20 € 117,00 €

Anbieter im Marktüberblick

In Deutschland gibt es vier Kautionsversicherer, deren Miet­kautions­versicherung lediglich unter verschiedenen Namen vertrieben wird. Ein Kautionsversicherung Vergleich ist somit ganz einfach und beschränkt sich im Wesentlichen auf den Vergleich der vier Versicherer.

Die Miet­kautions­versicherung für private Mieter ist ein weitgehend standardisiertes Bürgschaftsprodukt. Unterschiede gibt es hauptsächlich in der Art der Bürgschaft ("auf erstes Anfordern" oder nicht), im Jahresbeitrag und im Antragsprozedere (mit oder ohne Sofort-Zusage, Reservierungsmöglichkeit,...). Sehen Sie die Unterschiede der Kautionsversicherer hier im Miet­kautions­versicherung Vergleich transparent und auf einen Blick in der folgenden Tabelle:

Anbieter von Miet­kautions­versicherungen
Allianz Basler R+V Württembergische
Bürgschaftsart "Auf erstes Anfordern" Ja Ja Nein Ja
Jahresbeitrag 4,7% 4,7% 4,7% 4,5%
Antragsbearbeitung innerhalb 24h Sofort-Zusage Sofort-Zusage 1-3 Tage
Bürgschaft u.a. bei Deutsche Kautionskasse
Moneyfix®Mietkaution
meineMietkaution Kautel, Eurokaution,
Kautionsfrei
Kautionsfuchs

Produktempfehlung

Je nachdem welche Bürgschaftsart Sie bevorzugen, empfehlen wir vor allem die bewährten Miet­kautions­versicherungen von R+V oder Württembergische. Alle Informationen und Details finden Sie übersichtlich und transparent auf der jeweiligen Produktseite, wo Sie sich auch den Antrag herunterladen oder direkt Online abschließen können.

zur R+V MietkautionsBürgschaft zur Württembergische Mietkaution


Was ist eine Miet­kautions­versicherung?

Mit "Kautionsversicherung" wird allgemein die Übernahme von Bürgschaften, Sicherheiten oder Garantien durch ein besonders dafür zugelassenes Versicherungsunternehmen bezeichnet. Bei der Miet­kautions­versicherung übernimmt ein Versicherer eine Bürgschaft speziell für die Mietkaution als Mietsicherheit. Die Miet­kautions­versicherung für private Mieter von Wohnräumen ist in Deutschland weitgehend standardisiert und auch unter dem Namen Mietkautionsbürgschaft oder Kautionsbürgschaft bekannt.

Bonitätsprüfung beim Antrag?

Beim Antrag auf Miet­kautions­versicherung wird immer die Zahlungsfähigkeit des Mieters geprüft um das Risiko eines Zahlungsausfalls für den Bürgen möglichst zu vermeiden.

Die Bonitätsabfrage erfolgt beim Versicherer meist vollautomatisiert über Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. die SCHUFA oder infoscore. Bei belasteter Schufavergangenheit wird keine Bürgschaft gewährt.

So funktioniert's

Mit der Miet­kautions­versicherung für privat genutzten Wohnraum kann man sicher und bargeldlos die vom Vermieter geforderte Mietkaution leisten. Sie kann anstelle von Barkaution oder Kautionssparbuch verwendet werden.

Beim Antrag führt der Versicherer zunächst eine Bonitätsprüfung durch - meist bei der SCHUFA oder infoscore. Bei positiver Bonität stellt er dem Mieter eine Bürgschaftsurkunde über den gewünschten Kautionsbetrag aus, die der Mieter im Original an den Vermieter als Sicherheit weitergibt.

Dafür zahlt der Mieter einen geringen Jahresbeitrag. Das Versicherungsunternehmen sichert nun die Mietkaution beim Vermieter ab, d.h. es garantiert dem Vermieter Schadenersatz in Höhe der Mietkaution. Damit kann der Mieter weiter über sein Geld verfügen.

Die Mietbürgschaft ist kein Kredit, sondern eine Versicherung. Der Beitrag ist wie ein Versicherungsbeitrag zu zahlen und dient nicht dem Ansparen oder Abzahlen der Kautionssumme. Wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt, muss der Mieter dem Versicherungsunternehmen den gezahlten Betrag erstatten.

Zum Beendigen gibt der Vermieter einfach die Urkunde mit der Enthaftungs­erklärung im Original wieder an den Mieter zurück und dieser reicht die Unterlagen an die Versicherung. Damit wird der Versicherer vollständig aus der Haftung gegenüber dem Vermieter entlassen und die Kautionsversicherung endet.


Vorteile auf einen Blick

Volle Flexibilität ohne Risiko - Ob beim Auszug oder weil Sie die Bürgschaft durch eine andere Sicherheit ersetzen wollen - sie kann jederzeit einfach beendet werden. Der Vermieter gibt einfach die Bürgschaftsurkunde mit der Enthaftungserklärung zurück. Der Beitrag wird auf den Tag abgerechnet und eventuell zu viel gezahlter Beitrag zurückerstattet.

100% garantierte Mietsicherheit - Die Mietkautionsversicherung sichert Kautionsansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag mit der gleichen Qualität und Professionalität wie die Bürgschaft einer Bank und entspricht allen rechtlichen Anforderungen an die Mietkaution. Hinter der Bürgschaft stehen mit der Allianz, Basler, R+V oder Württembergische renommierte und bewährte Bürgen.

Für neue und bestehende Mietverhältnisse - Die Mietkautionsversicherung kann für jeden persönlichen Finanzbedarf jederzeit und auch kurzfristig eingesetzt werden und zwar sowohl für neue, als auch bestehende Mietverhältnisse, etwa weil Sie sich eine Barkaution zurückholen wollen.

Schneller und unkomplizierter als eine Bankbürgschaft - Eine Kautionsversicherung ist viel schneller und unkomplizierter zu beantragen als eine Bankbürgschaft und erfordert lediglich einen positiven Bonitätscheck, der direkt beim Antrag und in wenigen Minuten online erfolgen kann. Und im Gegensatz zur Bankbürgschaft wirkt sich die Kautionsversicherung nicht auf die eigene Kreditlinie aus.

Was sind Avalklauseln ?

Avalklauseln definieren und detaillieren den Haftungs­umfang der Mietkautions­versicherung. Einige Avalklauseln werden in allen Kautions­bürgschaften verwendet, so z.B. der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB und der Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB, damit die Bürgschaft als vollwertige Mietsicherheit dienen kann. Die Avalklausel "Auf erstes Anfordern" hingegen wird nicht von allen Kautions­versicherern verwendet, die R+V z.B. verzichtet darauf.


TIPP - Bürgschaftübernahme kostenlos und unverbindlich anfragen

Mit einer kostenlosen und unverbindlichen Anfrage können Sie einfach und schnell in wenigen Minuten über eine Bonitätsanfrage prüfen, ob Sie eine Bürgschaft erhalten würden und sich diese damit vorab für bis zu 1 Monat im Voraus reservieren.

Der Vorteil: Ihre Mietkaution ist bis in Höhe der gesetzlich zulässigen drei Monatskaltmieten nachweisbar gesichert und als Mieter mit zugesagter Miet­kautions­bürgschaft sind Sie automatisch bonitätsgeprüft. Gerade bei der Wohnungssuche ein wichtiges Plus!

Bürgschaftsübernahme kostenlos und unverbindlich anfragen und Übernahme-Zusage sofort ausdrucken.

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Die Vorteile aus Sicht des Vermieters

Gut zu Wissen - Gültigkeitsdauer

Die über die Miet­kautions­versicherung ausgestellte Bürgschaft ist vom zugrundeliegenden Versicherungs­vertrag hinsichtlich Beginn, Ende und Gültigkeit unabhängig.

So haftet das Versicherungsunternehmen unabhängig vom zugrundeliegenden Kautions­versicherungs­vertrag gegenüber dem Vermieter solange, bis er durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde und Enthaftungserklärung vollständig aus der Haftung entlassen wurde. Der Mieter kann den Versicherungsvertrag zwar jederzeit kündigen, seine Pflicht zur Beitragszahlung und die Pflicht des Versicherers als Bürge endet jedoch trotz Kündigung erst mit dem ordungsgemäßen Ende der Kautionsbürgschaft.

Auch eine Nichtzahlung des Beitrags durch den Mieter hat damit keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Kautionsbürgschaft.

Der Wohnungseigentümer hat die garantierte Sicherheit einer rechtsgültigen Mietkaution in voller Höhe und der Mieter bleibt finanziell völlig flexibel.

Für den Eigentümer eines Mietobjekts ist die Mietkaution ein zentraler Sicherheitsfaktor und dient zum Schutz des Mietobjekts. Beim Mieter führt die Zahlung der Mietkaution jedoch oft zu finanziellen Engpässen. Dies umso mehr, wenn die Kaution die gesetzlich zulässigen vollen drei Monatsmieten betragen soll. Mit einer Miet­kautions­versicherung kann der Mieter einfach, schnell und sicher die Mietkaution in voller Höhe leisten und dabei weiter über sein Geld verfügen.

Die Miet­kautions­versicherung bietet umfassende Sicherheit und den gleichen Schutz wie eine Barkaution oder Bankbürgschaft.

Die Kautionsbürgschaft eines Mietkautionsversicherers sichert Kautionsansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag mit der gleichen Qualität und Professionalität wie die Bürgschaft einer Bank und ist die moderne Alternative zu Bankbürgschaft oder der Kautionszahlung in bar.

Für den Vermieter entsteht weder Verwaltungsaufwand noch Kosten und er hat die garantierte Sicherheit einer unkomplizierten und rechtssicheren Schadensregulierung.

Zahlt der Mieter die Kaution in bar, darf der Vermieter den Betrag nicht einfach auf sein Privatkonto einzahlen, sondern ist gesetzlich verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto, Sparbuch oder Tagegeldkonto. Der Aufwand dafür entfällt bei der Kautionsbürgschaft.
Stellt der Vermieter dann bei Mietvertragsende einen Schaden fest wie z.B. fehlende Mietzahlungen, fehlende Nebenkostennachzahlungen, Sachschäden oder Renovierungsleistungen, wendet er sich einfach direkt an die Versicherung, die unkompliziert und schnell an den Vermieter bis zur Höhe der Kautionssumme leistet.

Und das Plus an Sicherheit für den Vermieter: Mieter sind mit der Miet­kautions­versicherung automatisch bonitätsgeprüft.


Unterschiede zwischen privater und gewerblicher Kautionsversicherung - Vergleich

Mietkautionen für private Mietverhältnisse sind über das BGB und Mietrecht eindeutig und deutlich restriktiver geregelt als Mietkautionen für gewerbliche Mietobjekte. Dies hat grundsätzliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung der jeweiligen Kautionsbürgschaften.

Private Mietkautionen sind gesetzlich auf das dreifache der monatlichen Nettokaltmiete beschränkt und dürfen an den Vermieter in drei Raten gezahlt werden. Auch bestehen detaillierte Anforderungen an den Vermieter bezüglich Aufbewahrung der Mietkaution, Trennung vom eigenen Vermögen, Verzinsung des erhaltenen Kautionsbetrags und Fristenregelungen für die Rückzahlung der Mietkaution.

Die Miet­kautions­versicherung für private Mieter ist damit weitgehend standardisiert, die Bürgschaften erreichen selten hohe Beträge und es gelten feste Standardtarife. Dies spiegelt sich auch im Marktangebot wider: Die Bürgschaften der vier Kautionsversicherer unterscheiden sich hauptsächlich in der Art der Bürgschaft, in der Höhe der zu zahlenden Prämie und im Antragsprozedere. Die Bürgschaftstexte sind standardisiert und die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde erfolgt unabhängig vom Anbieter schnell und unkompliziert nach einer einfachen Bonitätsprüfung.

Nicht so bei der gewerblichen Mietkaution. Hier sind viele Aspekte vertraglich frei gestaltbar: Durch das höhere Ausfallrisiko bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen und die fehlende gesetzliche Begrenzung beträgt die Mietkaution in der Praxis oft das sechsfache der Monatsmiete und muss zudem meist noch vor Mietbeginn in voller Höhe beim Eigentümer des Gewerbeobjekts hinterlegt werden. Zudem unterscheiden sich gewerbliche Mietobjekte stark und reichen vom einfachen Büro bis zum hochwertigen Gewerbeobjekt oder Fabrikgebäude, was zu unterschiedlichen Ansprüchen hinsichtlich der geforderten Mietsicherheit führt.

Mietavale für Gewerbeobjekte müssen daher flexibel gestaltbar und individualisierbar sein und haben ein breiteres Tarifgefüge. Die Kautionssummen können bis zu 10 Mio € betragen. Die Jahresbeiträge werden nach Prüfung individuell festgelegt und das Bonitätsranking des Gewerbekunden hat sehr große Auswirkungen auf die Kosten der Bürgschaft. Zudem werden bei der gewerblichen Miet­kautions­versicherung die Kautionsbürgschaften -nach Rücksprache und rechtlicher Prüfung- mit Sondertexten meist individuell auf die Wünsche des Vermieters angepasst. Im gewerblichen Bereich spielen zudem Schnelligkeit des Bürgschaftsversands oder die Sofort-Zusage kaum eine Rolle. Wichtiger sind individuell optimierte Konditionen und die Ausgestaltung des Kautionsversicherungsvertrags.

Mietkaution Gewerbe

Mietkaution Gewerbe

Gewerbliche Miet­sicher­heiten müssen sich individuell nach den Erfordernissen unterschiedlichster Gewerbeobjekte richten und können bis zu 10 Mio€ betragen.

Branche, Unternehmensalter, Höhe der Mietkaution und individuelle Bonität haben zudem erheblich Einfluss auf das Risikoprofil eines Gewerbemieters.

Standardkonditionen wie im privaten Bürgschafts­bereich machen da wenig Sinn.

Daher kalkuliert Segura für jeden Gewerbemieter individuelle Konditionen bereits ab 1,5%.

zur Mietkaution Gewerbe ab 1,5%


Die Miet­kautions­versicherung als Alternative zum Dispokredit

Auch in Zeiten von Niedrigzinsen ist der Dispokredit eine denkbar teure Lösung für finanzielle Engpässe. Besser ist es, Sie nutzen die Miet­kautions­versicherung um Liquiditätsengpässe zu überbrücken und finanziell flexibel zu bleiben.

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und Geld für den Umzug und neue Möbel brauchen, vielleicht sogar doppelt Miete noch für die alte Wohnung zahlen und Sie die Mietkaution der alten Wohnung noch gar nicht zurückbekommen haben, ist die Miet­kautions­versicherung eine clevere Alternative zum Dispokredit.

Sie leisten die neue Mietkaution einfach nicht in bar, sondern in Form einer Kautionsbürgschaft. So steht Ihnen der gesamte Betrag der Mietkaution gerade in der Übergangszeit weiter zur Verfügung. Und da Sie die Bürgschaft jederzeit beenden können, sind Sie völlig frei zu entscheiden, wann Sie beim neuen Vermieter die Bürgschaft ablösen und Ihre Mietkaution vielleicht doch noch in bar hinterlegen wollen.

Nicht nur beim Umzug wird es manchmal eng: brauchen Sie Geld und liegt Ihre Mietkaution schon seit Jahren in bar beim Vermieter, dann ersetzen Sie Ihre Barkaution doch mit einer Kautionsbürgschaft und holen sich so Ihr Geld zurück.

Mit einer Miet­kautions­versicherung bleiben Sie finanziell flexibel, vermeiden den teuren Dispokredit und können selbst entscheiden, wie lange Sie die Kautionsbürgschaft nutzen wollen. Denn diese kann ohne zusätzliche Kosten jederzeit beendet werden.

Gut zu Wissen - Die Miet­kautions­versicherung ist kein Kredit. Der zu zahlende Jahresbeitrag dient nicht dem Ansparen oder Abzahlen der Kautionssumme. Nimmt der Vermieter die Kautions­bürgschaft in Anspruch, muss der Mieter dem Versicherer den gezahlten Betrag erstatten.

Und was ist eigentlich...

Eine Kautionskasse ist ein Unternehmen, das über Bürgschaftsverträge Kautionsbürgschaften ausstellt. Mit einer speziellen Zulassung zur Sparte Kautionsversicherung kann ein Versicherungsunternehmen Mietkautionsbürgschaften anbieten und fungiert so als Kautionskasse.
Das Kautionssparbuch ist eine Alternative zur Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einer Überweisung eröffnet der Mieter bei einer Bank ein Sparbuch, in das er die erforderliche Kautionssumme einzahlt und das er dann über eine Verpfändungserklärung an den Vermieter abtritt. Der Vorteil gegenüber der Barkaution liegt in der zusätzlichen Sicherheit: Die Mietkaution bleibt getrennt vom Vermögen des Vermieters und kann bei Insolvenz des Vermieters nicht angetastet werden. Und der Mieter wird automatisch informiert, wenn der Vermieter auf das Sparbuch zugreifen möchte. Trotzdem muss beim Kautionssparbuch die Mietkaution in voller Höhe hinterlegt werden, was ein deutlicher Nachteil gegenüber der Mietkautionsbürgschaft ist.
Kautionsschutzbrief ist lediglich ein anderer Begriff für die Bürgschaftsurkunde bei einer Miet­kautions­versicherung. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Kautionsversicherung, daher der manchmal verwendete Begriff Kautionsschutzbrief. Allerdings muss beim Kautionsschutzbrief - wie auch bei einer Bankbürgschaft- der Mieter im Schadensfall den zunächst vom Versicherer an den Vermieter gezahlten Betrag zurückerstatten. Auch wenn der Name etwas anderes suggerieren mag, so vermeidet man mit dem Kautionsschutzbrief der Kautionsversicherung also nicht grundsätzlich die Zahlung der Mietkaution!
Zur Beendigung der Bürgschaft muss der Avalgläubiger (Vermieter) schriftlich erklären, dass er den Bürgen (der Versicherer) aus der Mietkautionsbürgschaft nicht mehr in Anspruch nehmen wird. Mit dieser Erklärung und Rückgabe der originalen Bürgschaftsurkunde wird der Bürge aus seiner Verpflichtung entlassen und die Bürgschaft endet.
Mit Aval werden Bürgschaften, Garantien oder sonstige Haftungserklärungen bezeichnet. Ein Mietaval ist also nichts anderes als eine Mietkautionsbürgschaft: Im Auftrag des Mieters übernimmt der Mietavalgeber (Bürge) ein Mietaval gegenüber dem Vermieter. Im Bereich privater Mietsicherheiten bezeichnet Mietaval meist die Bürgschaft durch eine Bank, während die Bürgschaft durch einen Kautionsversicherer meist als Mietkautionsbürgschaft bezeichnet wird.

Fragen zur Miet­kautions­versicherung? 09131-625 10 60