Die bewährte Mietkautionsversicherung der Württembergischen ist besonders beliebt aufgrund des attraktiven Jahresbeitrags und eine clevere Alternative zur Barkaution:
Es fallen keine versteckten oder zusätzliche Kosten und Gebühren für Abschluss, Verwaltung, Prüfung der Bonität oder Kontoführung an.
Bürgschaft jederzeit -auch unterjährig- einfach beenden. Zu viel bezahlter Beitrag wird auf den Tag genau erstattet.
Bürgschaft online oder klassisch auf Papier beantragen und Zusage innerhalb weniger Tage erhalten.
Die Bürgschaft der Württembergischen ist zahlbar "auf erstes Anfordern". In der Praxis gibt die Württembergische dem Mieter jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme, um eine unbegründete oder rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme zu vermeiden.
Ihr Vermieter verlangt eine Mietkaution als Sicherheit. Mit der Kautionsbürgschaft der Württembergischen können Sie sicher und günstig die geforderte Mietkaution leisten. Sie wird anstelle von Barkaution oder Kautionssparbuch verwendet.
Sie stellen hier Ihren Antrag, erhalten die Bürgschaftsurkunde direkt per Post und übergeben diese Ihrem Vermieter im Original. Die Württembergische bürgt ab Zugang der Bürgschaft in voller Kautionshöhe beim Vermieter für Sie. Sie zahlen dafür nur 4,5% Jahresbeitrag.
Ihr Vermieter hat damit die garantierte Sicherheit einer rechtsgültigen Mietkaution und Sie als Mieter bleiben finanziell völlig flexibel.
100% Sicherheit durch die bewährte Württembergische
Aufwandsfrei, bargeldlos und unbürokratisch
Geringer Jahresbeitrag, keine weiteren Kosten oder Gebühren
Einfache, schnelle und rechtssichere Schadensregulierung
Bürgschaft jederzeit einfach beenden
Ob beim Auszug oder weil Sie die Bürgschaft durch eine andere Sicherheit ersetzen wollen - die Mietkautionsbürgschaft kann jederzeit einfach beendet werden.
Ihr Vermieter gibt Ihnen einfach die Bürgschaftsurkunde im Original zusammen mit der darin enthaltenen Enthaftungserklärung zurück und Sie geben diese weiter an die Württembergische. Die Bürgschaft endet. Und zuviel bezahlter Beitrag wird selbstverständlich erstattet.
Selbstverständlich genügt die Bürgschaft allen gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution.
Gut zu wissen: Die Württembergische Mietkaution ist nur für neue Mietverhältnisse. Bestehende Mietkautionen können nicht abgelöst werden.
Die Württembergische Versicherung AG ist Teil der Württembergische Versicherungsgruppe und ein zuverlässiger und solider Partner mit regelmäßigen Bestnoten zu Servicequalität und Kundenzufriedenheit.
Entstanden 1828 als „Württembergische Privat-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft“, gehört die Württembergische Versicherung zu den traditionsreichsten Versicherern Deutschlands und ist heute einer der größten deutschen Schaden- und Unfallversicherer.